Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 669/2006 vom 12.09.2006

Sachverständigenrat Wirtschaft zum Arbeitslosengeld II

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat in einem Gutachten eine drastische Kürzung beim Arbeitslosengeld II um 30 % gefordert, um die Arbeit im Niedriglohnsektor attraktiver zu machen. In dem aus drei Modulen bestehenden Reformvorschlag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit insbesondere unter Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen sollen im ersten Modul eine Geringfügigkeitsschwelle bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten dergestalt eingeführt werden, dass Erwerbseinkommen bis zu 200 Euro voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird und darüber hinausgehende Einkommensteile im Gegenzug stärker von der Anrechnung freigestellt werden.

In einem zweiten Modul soll beim Arbeitslosengeld II der Regelsatz für erwerbsfähige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft um 30 % abgesenkt und gleichzeitig bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten für am ersten Arbeitsmarkt erzielte Erwerbseinkommen geschaffen werden. Im dritten Modul sollen in einer Reform von Minijobs und Midijobs die Schwelle für Minijobs auf 200 Euro abgesenkt, die Gleitzone der Sozialabgaben für Midijobs nach unten auf den Bereich von 200 bis 800 Euro ausgedehnt werden.

Vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich verankerten Bedarfsdeckungsprinzips bleibt der Sachverständigenrat allerdings die Antwort schuldig, wie für den gesamten Personenkreis der Alg II-Bezieher der Niedriglohnsektor zahlenmäßig so ausgebaut werden könnte, dass allen die Hinzuverdienstmöglichkeit eröffnet wird. Diejenigen, denen entsprechende Arbeiten nicht angeboten werden könnten, hätten nämlich einen Anspruch auf eine bedarfsdeckende Grundsicherung.

Der Sachverständigenrat räumt selbst ein, dass der vorgeschlagene Weg kein Königsweg zur Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit darstellt. Man sei aber überzeugt, dass das Maßnahmebündel eine deutliche und nachhaltige Verringerung der viel zu hohen Arbeitslosigkeit bewirken könne. Hinsichtlich der Arbeitsnachfrage geht der Sachverständigenrat von einer Zunahme der Beschäftigung in der Größenordnung von 350.000 Personen aus. Dies allein macht die Diskrepanz der Zahlen deutlich. Der weit überwiegende Teil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen würde nach diesem Modell keine Arbeitsmöglichkeit erhalten.

Az.: III 810-2

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