Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 6/2002 vom 05.01.2002

Sachverständigenrat für kommunale Einkommen- und Gewinnsteuer

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat sich in dem Jahresgutachten 2001/02 zur wirtschaftlichen Lage für eine kommunale Einkommen- und Gewinnsteuer mit kommunalen Zuschlagsrechten als Alternative zur Gewerbesteuer ausgesprochen. Soweit damit das Modell des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) für eine Reform der Gewerbesteuer gemeint ist (sowohl das Reformpapier des BDI vom Juli 2001 als auch eine Stellungnahme der Geschäftsstelle sind im Intranet des Verbandes einsehbar), ist dieser Vorschlag abzulehnen. Denn damit ist eine Umverteilung der Steuerlast von den heute gewerbesteuerzahlenden Unternehmen auf breite Schichten einkommensteuerzahlender Bürger zu befürchten. Es ist nicht davon auszugehen, daß Bund und Länder bereit sein dürften, auf nennenswerte eigene Anteile an der Einkommensteuer zu verzichten, um den Städten und Gemeinden den notwendigen finanziellen Spielraum für die Ausübung ihres Hebesatzrechtes zu gewähren. Solange aber derzeit auch nicht nur annähernd ein qualitativer und quantitativer Ersatz für die Gewerbeertragsteuer mit ihrem derzeitigen Aufkommen von 40 Mrd. DM netto in Sicht ist, lehnen die kommunalen Spitzenverbände eine Diskussion über eine Abschaffung der Gewerbesteuer ab.

Az.: IV-900-01

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