Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 460/2017 vom 04.07.2017

Sachstand Zensus 2021

Am 28.06.2017 hat bei IT.NRW erneut ein Treffen der Arbeitsgruppe Zensus 2021 stattgefunden. Dabei hat IT.NRW darüber informiert, dass das BVerfG mit Beschluss vom 13.06.2017 entschieden hat, die Löschvorschrift für die Daten zum Zensus 2011 erneut um ein halbes Jahr zu verlängern. Darüber hinaus hat IT.NRW aktualisierte Informationen zum Thema Zensusvorbereitungsgesetz 2021, Meldedatenlieferungen, dem möglichen Einsatz mobiler Endgeräte sowie der Aufgabenverteilung des Bundes und der Länder gemacht. Nähere Informationen finden sich in der Powerpoint-Präsentation vom 28.06.2017 von IT.NRW, welche die StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet des Verbandes (Mitgliederbereich) unter Fachinfo und Service/ Fachgebiete/ Recht, Personal, Organisation/ Zensus 2021 abrufen können.  

Darüber hinaus wird IT.NRW Informationsveranstaltungen zum Zensus 2021 in verschiedenen Kreisen in NRW sowie in Düsseldorf vom 28.08. bis 19.10.2017 anbieten. Die Liste aller Termine kann der Powerpoint-Präsentation Seite 15 entnommen werden. Die kommunalen Ansprechpartner werden zu diesen Veranstaltungen aber noch separat durch IT.NRW eingeladen. StGB NRW-Mitgliedskommunen, die in der Arbeitsgruppe mit IT.NRW zum Zensus 2021 mitarbeiten möchten, können ihr Interesse gegenüber dem Städte- und Gemeindebund NRW, Dezernat I, bekunden.

Az.: 18.2.3-002/002

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