Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 610/2008 vom 09.09.2008

Sachstand Novelle des Vergaberechts

Am 13.08.2008 hat das Bundeskabinett die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 04.07.2008 zur Vergaberechtsreform, das heißt dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts (GWB), beschlossen.

In der Gegenäußerung folgt die Bundesregierung dem Votum des Bundesrates, nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erneut in die Diskussion über ein Korruptionsregister einzutreten. Auch stimmt sie dem Vorschlag des Bundesrates zu, die umfangreichen Ausnahmen für Sektorenauftraggeber in § 100 Abs. 2 GWB-E in eine spezielle Regelung zu verlagern. Gedacht ist an eine separate Sektorenverordnung des Bundes, die alle Verfahrensvorschriften für die Auftragsvergabe enthalten soll.

Nicht aufgegriffen hat die Bundesregierung den Hinweis des Bundesrates, die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) als eigenständiges Regelwerk entfallen zu lassen und das, was notwendig ist, künftig in der VOL zu regeln.

Im Übrigen hält die Bundesregierung im Wesentlichen an dem durch das Bundeskabinett am 21.05.2008 beschlossenen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts fest. Hierbei wird die Aufnahme einer vom Bundesrat vorgeschlagenen weitgehenden Regelung zu interkommunalen Kooperationen nicht befürwortet. Die Bundesregierung bleibt bei einer übergreifenden Lösung der innerstaatlichen Zusammenarbeit, die sich nicht auf konkrete Fallgestaltungen bezieht. Darüber hinaus hält die Bundesregierung die vom Bundesrat vorgeschlagene Rücknahme verschiedener Elemente zur weiteren Beschleunigung des Vergabe- und Nachprüfungsverfahrens für nicht zweckmäßig. Auch ein Verweis auf die Anwendbarkeit zivilrechtlicher Vorschriften auf den zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossenen Vertrag ist aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich.

Anmerkung:

Mit der vom Kabinett beschlossenen Gegenäußerung ist der Weg zum Bundestag für den Gesetzentwurf frei. Der Bundestag wird sich möglicherweise schon im September mit dem Entwurf in Erster Lesung befassen.

Inhaltlich bleibt es bei der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Freistellung auch der horizontalen interkommunalen Zusammenarbeit (vertragliche Zusammenarbeit) vom Vergaberecht. Insoweit hat die Bundesregierung folgenden Wortlaut vorgeschlagen:

Danach liegt gemäß § 99 Abs. 1 GWB ein öffentlicher Auftrag nicht vor, wenn öffentliche Auftraggeber nach § 98 Nr. 1, 2 oder 3 Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen durch eine oder mehrere juristische Personen erbringen lassen, die selbst öffentliche Auftraggeber sind und an denen privates Kapital nicht beteiligt ist, sofern diese juristischen Personen die zu erbringende Leistung überhaupt nicht auf dem Markt anbieten oder im Wesentlichen für öffentliche Auftraggeber tätig sind.

Auch die von den kommunalen Spitzenverbänden begrüßte Begrenzung des Vergaberechts bei kommunalen Immobiliengeschäften ist vom Bundesrat unterstützt worden. Diesbezüglich wird es keine Änderungen an dem Regierungsentwurf geben.

Die Geschäftsstelle wird über das weitere Gesetzgebungsverfahren informieren.

Az.: II/1 608-00

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