Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 140/2002 vom 05.03.2002

Rundfunkgebühren-Reform für Schulen

In den Mitteilungen vom 05.12.2001 (lfd. Nr. 727/2001) hatte die Geschäftsstelle eine Presseerklärung der Süddeutschen Zeitung zur Rundfunkgebühren-Reform an Schulen wiedergegeben. Mehrfachzahlungen für mehrere Geräte in der Schule werden danach abgeschafft.

Die GEZ hat darauf hingewiesen, daß derzeit noch keine Rechtsänderung in Nordrhein-Westfalen erfolgt sei. Diese werde vielmehr frühestens Mitte des Jahres 2002 erfolgen. Erforderlich sei eine Änderung in der Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht. Wie diese im einzelnen aussehen werde, sei im Detail noch offen. Sobald die neue Verordnung wirksam sei, werde die GEZ diese umsetzen und anschließend alle betroffenen Schulen über die Änderungen in den entsprechenden Teilnehmerkonten schriftlich informieren.

Die Geschäftsstelle wird über den aktuellen Sachstand weiter berichten.

Az.: IV/2-320-10/2

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