Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 282/2021 vom 11.05.2021

Runderlass zur Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme

 

Mit dem Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) erhalten erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme, die im Mai 2021 einen Anspruch auf Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme haben, eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro für das erste Halbjahr 2021. Ein entsprechender Erlass des Landes dazu ist im Intranet für Mitgliedskommunen unter Fachgebiete, Recht, Personal und Organisation, Asylrecht abrufbar. Er bezieht sich zwar auf Landeseinrichtung. Er enthält jedoch auch allgemeine Informationen zum o.g. Gesetz sowie klärende Hinweise des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bzgl. der Auszahlung der Einmalzahlung an solche Personen, die momentan einer Leistungsminderung unterliegen. Daher dürfte er auch für Kommunen interessant sein dürften.

 

 

Az.: 16.1.3.6

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