Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 676/2003 vom 06.08.2003

Rürup-Kommission zur Pflegeversicherung

Die sogenannte Rürup-Kommission hat ihre Ergebnisse eines Gesamtkonzeptes zur Reform der sozialen Pflegeversicherung skizziert. Danach sollen u. a. die Leistungen für die stationäre und ambulante Pflege auf € 400 in der Pflegestufe 1, 1.000 € Euro in der Pflegestufe 2 und € 1.500 in der Pflegestufe 3 egalisiert werden.

Finanzieren will man das Gesamtpaket durch Beitragserhöhungen und den Aufbau eines Kapitalstocks. Ab 2010 soll die Rentnergeneration 2 % ihres Einkommens zusätzlich in die Pflegeversicherung einzahlen, die restlichen 0,6 % sind vom Rentenversicherungsträger aufzubringen. Erwerbstätige sollen um 0,5 % des Beitragssatzes entlastet werden, der allerdings zum Aufbau eines Kapitalstocks verwandt werden soll.

Die Stärkung der ambulanten Pflege mit finanziellen Anreizen, die gleichzeitige Absenkung der Leistungen für die stationäre Pflege wird aber automatisch die Kosten für die Sozialhilfeträger erhöhen. Die zusätzlichen Belastungen wurden von der Kommission nicht quantifiziert.

Zur Überwindung der Deckelung, die durch den festgeschriebenen Beitragssatz bei dynamischen Leistungskosten zwangsläufig entstehen und de facto leistungsmindernd wirkt, sollen die Leistungen der Pflegeversicherung ab 2005 um 2,25 % pro Jahr dynamisiert werden.

Für Demenzkranke sollen ab 2005 Leistungsverbesserungen in Höhe von 1 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung soll in diesem Rahmen für die Behandlungspflege Zahlungen an die Pflegeversicherung leisten.


Az.: III 810 - 11

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