Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 392/2008 vom 23.06.2008

Rückgabe während der NS-Herrschaft enteigneter Kunstgegenstände

Nach wie vor gibt es insbesondere in kleineren Kultureinrichtungen der Städte und Gemeinden Unsicherheiten über die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz. Infolge der Diskussion um die Rückgabe des Kirchner-Gemäldes „Berliner Straßenszene“ hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände eingerichtet, mit dem Ziel, die Restitutionspraxis in Deutschland transparenter, koordinierter und nachvollziehbarer zu gestalten. Nunmehr liegt die von den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden gebilligte neue Ausgabe der „Handreichung zur Umsetzung der Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vor. Die Neufassung der Handreichung kann für die kommunalen Einrichtungen eine Hilfestellung bei den notwendigen Arbeiten zur Provenienzrecherche vor Ort darstellen. Die Handreichung ist einschließlich seiner umfangreichen Anlagen ab sofort als Online-Dokument verfügbar und kann unter der Adresse www.bundesregierung.de/handreichung oder www.museumsbund.de aufgerufen werden.

Der DStGB (Deutscher Städte- und Gemeindebund) hat immer wieder darauf hingewiesen, dass eine differenzierte Provenienzforschung gerade von kleineren Einrichtungen bzw. Städten und Gemeinden nicht geleistet werden kann. Diese Einrichtungen sind insbesondere dann bei der Suche nach Raubkunst überfordert, wenn eine komplizierte Provenienzforschung erforderlich ist. Hierzu bedarf es Expertenwissens, dass in der Regel in diesen Kommunen nicht vorhanden ist. Von daher ist es zu begrüßen, dass die Bundesregierung sich nunmehr bereiterklärt hat, eine „Arbeitsstelle Provenienzrecherche/ -forschung beim Institut für Museumsforschung einzurichten, die die Museen, Bibliotheken und Archive dabei unterstützen soll, Kulturgüter zu identifizieren, die in der NS-Zeit den rechtmäßigen Eigentümern entzogen wurden. Die Arbeitsstelle soll darüber hinaus helfen, Grundlagenforschung in diesem Themenfeld zu realisieren, die auch den Städten und Gemeinden zugute kommt. Der Schwerpunkt der Arbeitsstelle soll in der befristeten Förderung von bestandsbezogenen, dezentralen Provenienzermittlungsprojekten in den Kultureinrichtungen liegen. Die Arbeitsstelle soll von einem Fachbeirat begleitet werden, in der auch die kommunalen Spitzenverbände vertreten sind.

(Quelle: DStGB Aktuell 2408 vom 13.06.2008)

Az.: IV/2

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