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StGB NRW-Mitteilung 305/1997 vom 20.06.1997

Rückführung bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge

In einer Presseerklärung vom 26.05.1997 hat das Innenministerium NW mitgeteilt, daß insgesamt 25 Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina am 26.05.1997 vom Flughafen Düsseldorf nach Sarajewo abgeschoben worden sind.

10 Flüchtlinge gehörten zur ersten Phase der Alleinstehenden und Ehepaare ohne minderjährige Kinder, die seit dem 01.04.1997 ausreisepflichtig waren, aber nicht freiwillig nach Bosnien-Herzegowina zurückgekehrt sind.

Das NRW-Innenministerium hat die Zentrale Ausländerbehörde in Bielefeld gebeten, vorerst keine Bürgerkriegsflüchtlinge abzuschieben, die aus der Republik Srpska kommen. Eine Entscheidung hierüber solle erst im Anschluß an die Innenministerkonferenz am 05./06. Juni 1997 in Bonn fallen.

Weitere 7 Personen wurden zurückgeführt, die nach dem Friedensvertrag von Dayton nach Deutschland gekommen sind bzw. ihrer Paßpflicht nicht nachgekommen sind, so daß die Schutzregelungen der Beschlüsse der Innenministerkonferenz für sie nicht galten.

Außerdem wurden 8 Straftäter abgeschoben, die ihre mehrjährigen Haftstrafen größtenteils verbüßt haben. Der Charterflug wurde von Mitarbeitern der Bezirksregierung Düsseldorf sowie der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld begleitet.

Nach dem Rückübernahme-Abkommen zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und von Bosnien-Herzegowina ist für jeden Flüchtling vor der Abschiebung ein Übernahme-Antrag gestellt worden, dem zugestimmt bzw. nicht widersprochen wurde innerhalb der 3-Wochen-Frist. Die bosnische Regierung ist über die Ankunft informiert.

Bis Anfang Mai 1997 sind aus Nordrhein-Westfalen bereits 9.000 bosnische Flüchtlinge freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt. Etwa 66.000 sind noch in Nordrhein-Westfalen. Zur ersten Phase gehören 19.000 Flüchtlinge, die überwiegend schon ausreisepflichtig sind oder spätestens bis zum Sommer 1997 ausgereist sein müssen.

Die bosnischen Familien mit Kindern (zweite Phase) in Nordrhein-Westfalen sollen ihre Ausreiseaufforderungen nicht vor der Innenministerkonferenz am 05./06. Juni erhalten.

16 Straftäter wurden bereits im April nach Sarajewo abgeschoben. Damit sind aus Nordrhein-Westfalen bisher insgesamt 41 bosnische Flüchtlinge nach Bosnien-Herzegowina zwangsweise zurückgeflogen worden.

Az.: I/3-810-1

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