Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 109/2000 vom 20.02.2000

Rückbau von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen

Werden Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Straßenbereich, die mit Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert worden sind, zurückgenommen, so entsteht seitens des Landes ein Rückforderungsanspruch mit dem Zeitpunkt der tatsächlichen Durchführung einer solchen Änderungs- bzw. Rückbaumaßnahme. Dies ergibt sich aus der Antwort der Landesregierung vom 18.1.2000 auf die Kleine Anfrage 1515 (Drucksache 12/4558).

Die Höhe des Rückzahlungsanspruchs ist von der Bewilligungsbehörde in jedem Einzelfall im Rahmen einer Ermessensentscheidung konkret festzulegen. Da Zuwendungen von den Kommunen immer projektbezogen beantragt werden müssen, können sie diese Mittel nicht für andere Maßnahmen verwenden. Die Kommunen sind verpflichtet, Bewilligungsbehörden über die Absicht, geförderte Maßnahmen zurückzunehmen, zu informieren.

Az.: III/1 151 - 40

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