Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 451/2023 vom 18.07.2023
Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen
Die Fachagentur Windenergie an Land hat in einem Beitrag die Grundlagen zum Thema Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen zusammengestellt. Dabei geht es darum, wo abgebaute Windräder verbleiben, was beim Rückbau zu beachten ist und wie Einzelteile recycelt werden können.
In Deutschland stehen rund 28.000 Windenergieanlagen (WEA), von denen etwa 8.000 ein Alter von mehr als 20 Jahren erreicht haben, und weitere knapp 14.000 Anlagen bereits länger als 15 Jahre in Betrieb sind. Nach Jahrzehnten des Ausbaus stellt sich zunehmend die Frage des Anlagenersatzes und des Rückbaus.
Dabei ist der Rückbau bedingt durch die technische Lebensdauer eines Windrads, durch die Wirtschaftlichkeit der Anlage oder durch die Verfügbarkeit einer leistungsstärkeren Anlage (sog. Repowering).
Nach § 35 Abs. 5 Satz 2 Baugesetzbuch muss sich der Betreiber nach der endgültigen Stilllegung einer WEA zu einem geordneten Rückbau und zu einer fachgerechten Entsorgung der Komponenten verpflichten. Dazu muss der Betreiber zur Deckung der Rückbaukosten bei Genehmigungserteilung eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Das Deutsche Institut für Normung (DIN) definiert Branchenstandards für den Rückbau und das Recycling von WEA über die DIN SPEC 4866. Sie legt Rahmenbedingungen für den gesamten Rückbauprozess fest und soll sowohl den Betreibern als auch Kommunen und Behörden als Hilfestellung dienen.
Komponenten einer WEA sind – neben dem Fundament und dem Mast – der Rotor mit Narbe und Rotorblättern sowie die Maschinengondel, die den Generator und in den meisten Fällen ein Getriebe enthält. Weit mehr als 90 Prozent einer WEA lassen sich recyceln und sind als Sekundärrohstoffe wiederverwertbar.
Weitere Informationen:
Kompaktwissen der FA Windenergie: www.fachagentur-windenergie.de
DIN SPEC 4866: www.beuth.de
Az.: 28.6.9-013/001