Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 408/2017 vom 26.06.2017

Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht überarbeitet

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) hat durch Schulmail vom 23.03.2017 mitgeteilt, dass die „Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen“ (RISU-NRW) eine neue Fassung erhalten. Wie die bisherige Fassung der RISU-NRW basiert auch die Neufassung auf der aktuellen „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen“ der Kultusministerkonferenz (KMK). Neben redaktionellen Änderungen ist eine Anpassung an die geltende Rechtslage vorgenommen worden, die sich insbesondere auf den Gefahrstoffteil bezieht. Der zugrundeliegende Runderlass des MSW NRW vom 29.11.2016 (Aktenzeichen: 523-6.08.01.16-116424) ist im Internet abrufbar.

Die RISU-NRW gelten auch für die Weiterbildungskollegs. Demgegenüber gelten für die Berufskollegs die „Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen“ (RISU-BK-NRW), deren Neufassung sich derzeit noch im Entwurfsstadium befindet.
Weitere Informationen finden sich im Internet unter:
https://goo.gl/LDoR93 (Runderlass vom 29.11.2016) sowie unter https://goo.gl/2ywXhd (Schulmail vom 23.03.2017 im Volltext).

Az.: 42.21.1-001/001

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search