Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 36/1996 vom 20.01.1996

Richtlinien zur Förderung komplementärer ambulanter Dienste in Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Geschäftsstelle den Richtlinien-Entwurf zur Förderung komplementärer ambulanter Dienste übersandt. Während bisher durch eine weitgehend pauschale Förderung die nicht refinanzierbaren Leistungen von Sozialstationen bezuschußt wurden, sieht die veränderte Förderstruktur eine klare Benennung der zu fördernden Dienstleistungen vor. Der Schwerpunkt der Förderung ab 1996 konzentriert sich insofern auch ausschließlich auf die Förderung pflegeergänzender und pflegebegleitender Leistungen, die weder von den Pflegekassen noch von den Krankenkassen abgedeckt werden. Es sollen insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit, zur Entlastung pflegender Angehöriger, zur Begleitung und Unterstützung von ehrenamtlichen Hilfen sowie der Selbsthilfe und zur psycho-sozialen Betreuung und Begleitung von Pflege- und Hilfsbedürftiger gefördert werden.

Das Ministerium hat die Verbände gebeten, die Träger von Einrichtungen über diesen Richtlinien-Entwurf zu unterrichten mit dem Hinweis darauf, daß Anträge schon mit dem Antragsformular beim zuständigen Landschaftsverband bis zum 15.02.1996 gestellt werden sollen. Die Geschäftsstelle hat den gemeindlichen Sozialstationen den Richtlinien-Entwurf übersandt. Wir gehen davon aus, daß die Sozialstationen der frei-gemeinnützigen Träger von den jeweiligen Trägerverbänden über den Entwurf unterrichtet werden. Im übrigen kann der Richtlinien-Entwurf bei der Geschäftsstelle abgerufen werden.

Az.: II/2

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