Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 48/1999 vom 20.01.1999

Richtlinien über Zuwendungen für öffentliche Bibliotheken

Die Geschäftsstelle hatte in den zurückliegenden Monaten mehrfach, zuletzt in den Mitteilungen vom 5. Dezember 1998 (lfd. Nr. 690) über Veränderungen im Bereich der Förderung der öffentlichen Bibliotheken durch das Land und über den hierzu gefaßten Beschluß des Präsidiums des NWStGB vom 25. November 1998 berichtet.

Nunmehr hat uns das Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für öffentliche Bibliotheken (Runderlaß vom 01.01.1999) zur Kenntnis gegeben, aus denen sich die Einzelheiten der neuen Fördermodalitäten ergeben. Die Förderrichtlinien sind allen Mitgliedsstädten und -gemeinden mit Schnellbrief vom 13.01.1999 übersandt worden. Die Geschäftsstelle hatte zu dem Entwurf der Richtlinie im Vorfeld ausführlich Stellung genommen und dem Ministerium insbesondere die Sichtweise des Präsidiums erläutert.

Wir möchten uns an dieser Stelle für die zahlreichen Zuschriften und auch mündliche Hinweise zur Neuordnung der Bibliotheksförderung bedanken. Obgleich die neuen Förderstrukturen sicherlich nicht den Wunschvorstellungen unseres Verbandes entsprechen, konnten doch in einer Reihe von Einzelpunkten Verbesserungen gegenüber den zwischenzeitlich diskutierten Modellen erzielt werden.

Die Förderrichtlinien sind allen Mitgliedsstädten und -gemeinden mit Schnellbrief vom 13.01.1999 übersandt worden.

Az.: IV/2 470-1

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