Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 705/2015 vom 18.11.2015

Richtlinien für Lichtsignalanlagen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat neue Richtlinien für Lichtsignalanlagen eingeführt. Die Richtlinien gelten für alle Straßenbaulastträger und beziehen sich sowohl auf den Entwurf des Signalprogramms als auch auf das Steuerungsverfahren, Sonderformen der Signalisierung, die technische Ausführung sowie die technische Abnahme, den Betrieb und das Qualitätsmanagement. Darüber hinaus berücksichtigen sie auch Wechselwirkungen zwischen Lichtsignalsteuerung und dem Entwurf von Straßenverkehrsanlagen.

Die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA), Ausgabe 2015 ersetzen die RiLSA Ausgabe 1992 und deren Teilfortschreibung 2003. Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfiehlt das BMVI den Ländern sowie den Kommunen als Straßenbaulastträger, die neuen RiLSA in ihrem Zuständigkeitsbereich ebenfalls einzuführen. Die RiLSA 2015 sind zu beziehen beim FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Str. 17, 50999 Köln.

Az.: III 34.0.4

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