Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 176/2000 vom 20.03.2000

Richtlinien für Lichtsignalanlagen neu gefasst

Die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA), Ausgabe 1992, sind im vergangenen Jahr in ihrem Abschnitt 10.3.2 "Signalsicherung" neugefaßt und vom Bundministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Einvernehmen mit den für die Straßenverkehrsordnung und die Verkehrspolizei zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gegeben worden.

Von verschiedenen Verwaltungen ist dem Ministerium daraufhin berichtet worden, daß Hersteller von Lichtsignalanlagen zur Anpassung vorhandener Lichtsignalanlagen an die neuen Regelungen erhebliche Nachbesserungen für notwendig hielten. Das Bundesverkehrsministerium vertritt hierzu die Auffassung, daß die bestehenden Anlagen, die den neuen Regelungen nicht genügen, lediglich im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der Restlebensdauer umgerüstet werden müssen. Da die neuen Regelungen gegenüber den bisherigen nur geringfügige Änderungen enthielten, werde in aller Regel eine Nachrüstung nicht erforderlich sein. Die Neufestlegungen dienten hauptsächlich dem Ziel, die verkehrstechnischen Regelungen aus der elektrotechnischen Norm herauszunehmen und die dafür zuständige verkehrstechnische Richtlinie RiLSA einzustellen.

Az.: III/1 642-03

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