Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 198/1996 vom 20.04.1996

Richtlinien für die Anlage von Straßen

Durch allgemeines Rundschreiben Straßenbaunr. 34/1995 hat das Bundesministerium für Verkehr den Teil: Linienführung (RAS-L) der Richtlinien für die Anlage von Straßen eingeführt. Eine Beteiligung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat vorab nicht stattgefunden. Kommunale Belange sind über Experten aus dem großstädtischen Bereich im Rahmen einer Arbeitsgruppe eingebracht worden. Wenn die Richtlinien bei der Anlage von Kommunalstraßen auch nicht unmittelbar anwendbar sind, so muß dennoch damit gerechnet werden, daß sie von Gerichten zur Konkretisierung einer Verkehrssicherungspflicht herangezogen werden könnten.

Die Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS), Teil: Linienführung (RAS-L), Ausgabe 1995 (FGSV-Nr. 296), Preis DM 45,--/für Mitglieder DM 30,--, können bei der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Konrad-Adenauer-Straße 13, 50973 Köln, Tel.: 02 21/39 70 35, Fax.: 02 21/39 37 47, bezogen werden.

Az.: III/1 642-07

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