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StGB NRW-Mitteilung 240/2005 vom 16.03.2005

Richtigkeit der Melderegister und Wählerverzeichnisse bei der Landtagswahl

Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Landtagswahl sollen in einem Datenabgleich zwischen den Einbürgerungsbehörden, den Meldeämtern und den Wahlämtern türkische Personen ermittelt werden, die seit dem 01.01.2000 die deutsche Staatsangehörigkeit und danach wieder die türkische Staatsangehörigkeit erwarben und dies den deutschen Behörden nicht mitteilten. Die so ermittelten Personen sollen dann von den Meldeämtern angeschrieben werden und darin aufgefordert werden, sich zu erklären, ob sie nachträglich wieder die türkische Staatsangehörigkeit erworben haben. In diesem Fall sind die Melderegister und damit auch die Wählerverzeichnisse zu ändern. So sollen durch die nordrhein-westfälischen Behörden alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses zu gewährleisten. Auch wenn der Erfolg dieser Maßnahmen nicht gewährleistet ist, so können diese Maßnahmen zur Rechtsicherheit der Landtagwahlen erheblich beitragen.

Weitere Informationen können Sie in unserem Intranet unter Fachinformationen und Service/Fachgebiete/Recht und Verfassung/Wahlrecht abrufen.


Az.: I/2 024/60

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