Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 769/2013 vom 21.10.2013

Revision der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 09.10.2013 einer Revision der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten zugestimmt.
Die UVP-Richtlinie legt Prüfkriterien fest, die fester Bestandteil eines jeden Genehmigungsverfahrens für öffentliche oder private Bauvorhaben oder vergleichbare Projekte sind. Durch die Richtlinienrevision sollen Mindeststandards festgelegt werden, die sicherstellen, dass Auswirkungen von Investitionen auf Umwelt, Klima und biologische Vielfalt in Entscheidungen und Genehmigungen noch stärker als bislang einbezogen werden.

Die neue UVP-Richtlinie sieht auch vor, dass vor jedem Fracking-Projekt (Schiefergasförderung) zwangsläufig eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Das EU-Parlament hat zudem Maßnahmen vorgeschlagen, um Interessenkonflikte auszuschließen. Die Öffentlichkeit soll in diesem Zusammenhang umfassend informiert werden und über den Ablauf der Projekte auf dem Laufenden gehalten werden.

Bislang existierende Gesetze umfassen den Abbau von Naturgas ab einer Größenordnung von geschätzten 500 000 Kubikmetern pro Tag. Das EU-Parlament fordert nun, dass für die Phase der Anwendung der hydraulischen Frakturierung auch die Gewinnung von unkonventionellen Ölen und Gasen Bestandteil der Gesetzgebung wird, einschließlich der Gewinnung von Schiefergas, deren Erträge meist geringer sind.

Anmerkung:

UVP-Standards und deren Umsetzung in nationales Recht gibt es bereits seit über 25 Jahren. Der im Oktober 2012 von der EU-Kommission vorgelegte Revisionsvorschlag hat zum Ziel, die in einigen Mitgliedsstaaten mangelhafte Umsetzung und Anwendung der UVP-Richtlinie zu verbessern. Bislang stehen etwa zwölf Prozent aller durch die Kommission angestrengten Vertragsverletzungs-verfahren in Bezug zur UVP-Richtlinie.

Der ursprüngliche Entwurf der Kommission setzte daher auf eine umfassende Normierung der Verfahrensschritte, die bislang im nationalen Recht verankert sind, und der Informationsverpflichtungen insbesondere bei der Prüfung, ob eine UVP-Pflicht vorliegt. Vorgesehen ist weiterhin eine Ergänzung der zu prüfenden Umweltfaktoren. Die Qualität der UVP soll auch durch die verpflichtende Einbeziehung akkreditierter Gutachter weiter verbessert werden.

Nach Auffassung des DStGB ist zu befürchten, dass die Revision der Richtlinie zu einer mangelnden Flexibilität bei der Umsetzung führt. Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits nach Vorlage des Kommissionsvorschlags die Ausweitung der Anforderungen an die Vorprüfung (Screening) kritisiert, welche befürchten lassen, dass die Vorprüfung zu einer UVP „im Miniaturformat“ ausgebaut werden soll. Unverhältnismäßig erscheint zudem die Verpflichtung, externen Sachverstand einzubeziehen. Stattdessen sollte das UVP-Verfahren derart ausgestaltet werden, dass Projektträger und Behörden es mit eigenen Ressourcen auch tatsächlich bewältigen können.

Grundsätzlich positiv zu bewerten ist die Einführung einer obligatorischen UVP im Falle von Fracking (Schiefergasförderung). Jedes Einbringen von gefährlichen Stoffen in den Boden sollte einer Vorprüfung unterzogen werden.

Der vom Europäischen Parlament angenommene Text kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: www.europarl.europa.eu/plenary/de/texts-adopted.html . Die StGB NWR-Geschäftsstelle wird über die weitere Entwicklung berichten.

Az.: II

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