Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 126/2002 vom 20.12.2002

Resolution zur Kostenentwicklung bei der Eingliederungshilfe

Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe haben in einer gemeinsamen Resolution die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem Bundessozialhilfegesetz gefordert. Nur durch eine massive finanzielle Beteiligung des Bundes könnten die finanzpolitischen und fachpolitischen Aspekte einer zukunftsorientierten Politik für Menschen mit Behinderungen gewährleistet werden. In die Überlegungen der Kommission zur Reform der Kommunalfinanzen sei die Finanzierung der Eingliederungshilfe dringend miteinzubeziehen.

Die Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen nach dem Bundessozialhilfegesetz hätten sich inzwischen vielfach zur lebenslangen Hilfe entwickelt. Unter anderem wegen der gestiegenen Lebenserwartung seien diese Hilfen im Jahre 2001 gegenüber 1999 bundesweit um mehr als 14,47 % gestiegen.

Den weitaus größten Anteil der Eingliederungshilfen in NRW mache die Finanzierung der Betreuung von rd. 40.000 Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen aus. Jedes Jahr steige in NRW die Anzahl der Menschen, die Eingliederungshilfen in Wohneinrichtungen in Anspruch nehmen um durchschnittlich 5 %. Das bedeute, daß bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen für die gesamte Eingliederungshilfe im Jahr 2005 allein in NRW bereits rd. 3 Mrd. Euro ausgegeben werden müßten. Die finanziell brisante Entwicklung bedeute eine Herausforderung, der die Gesellschaft nur auf neuen Wegen gerecht werden könne, hier sei eine finanzielle Beteiligung des Bundes dringend notwendig.

Seitens der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW wurde bereits sichergestellt, daß in allen Herbsttagungen 2002 der Bezirksarbeitsgemeinschaften des StGB die Gesamtthematik der enormen finanziellen Aufwendungen im Bereich der Eingliederungshilfe sowie der Hilfe zur Pflege nach dem BSHG erörtert wurde und gleichzeitig auch eine eingehende Befassung mit der Gesamtthematik in den zuständigen Leitungsgremien des Deutschen Städte- und Gemeindebundes erfolgt.

Az.: III 801

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