Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 73/2002 vom 05.02.2002

Resolution zur Gemeindefinanzreform

Der Rat der Stadt Bergkamen hat zur Gemeindefinanzreform folgende Resolution beschlossen:

"Der Rat der Stadt Bergkamen fordert die Finanz- und Innenministerien des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Mitglieder des Deutschen Bundestages und des nordrhein-westfälischen Landtages auf, umgehend eine Gesetzesinitiative für eine grundlegende Gemeindefinanzreform zu ergreifen.

Eine isolierte Debatte der Gewerbesteuer wird abgelehnt. In einer umfassenden Gemeindefinanzreform sind alle Steuerarten zu betrachten. Die Gemeindefinanzreform sollte folgende Eckpunkte umfassen:

- Die frühzeitige Beteiligung der Gemeinden an allen Staatsverträgen, Gesetzesentwürfen und Rechtsverordnungen, die das Recht der kommunalen Selbstverwaltung gem. Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 78, 79 der Landesverfassung NRW berühren.

- Die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips (Verknüpfung von Einnahmen/Zuweisungen und Ausgaben/Aufgaben bei derselben Gebietskörperschaft).

- Die zwingende Überprüfung aller Steuerarten und Ausgaben der Gemeinden (z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt, örtlicher und überörtlicher Träger, Solidarpakt und ähnliches), da eine isolierte Betrachtung einzelner Steuerarten (Gewerbesteuer, Gemeindeanteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer u.a.) für eine Neubeurteilung der Gemeindefinanzierung nicht ausreicht.

- Die Berücksichtigung der Steuerkraft einer Gemeinde bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung, muss sich zeitnah an der tatsächlichen Steuerkraft orientieren, um Periodensprünge zu vermeiden.

- Die aufgabenbezogene, d.h. stärkere Berücksichtigung strukturschwacher Gemeinden bei Finanzausgleich und Lastenverteilung in Nordrhein-Westfalen.

- Die Entlastung strukturschwacher Gemeinden von den Zahlungen für den Aufbau Ost.

- Die Förderung strukturschwacher Kommunen nach einheitlichen Maßstäben unabhängig von der Lage in den alten und neuen Bundesländern.

Der Bund wird aufgefordert, sofort eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die alternative Modelle entwickelt und deren finanzielle Auswirkungen – insbesondere für die Gemeinden – bestimmt. An dieser Arbeitsgruppe sind neben Vertretern des Bundes auch Vertreter der Länder und Gemeinden zu beteiligen. Diese Arbeitsgruppe soll Vorschläge unterbreiten, wie eine bessere Finanzausstattung der Gemeinden erreicht werden kann."

Az.: IV-900-01

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