Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 315/1997 vom 20.06.1997

Resolution zum Schulsport

Der Ausschuß für Schule, Kultur und Sport des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat anläßlich seiner 50. Sitzung am 5./6. Mai 1997 in Jävenitz das Thema "Schulsport" behandelt und vor dem Hintergrund von Tendenzen zum Abbau des Schulsports in verschiedenen Bundesländern die nachfolgend wiedergegebene Resolution gefaßt:

Der Schulsport ist ein elementarer Bestandteil des Bildungsauftrags aller Schulen und gehört somit zum Kernbestand der staatlichen Verantwortung für das Bildungswesen. Vor dem Hintergrund von Tendenzen zur Einschränkung des Schulsports und in Sorge um die gesundheitliche und soziale Entwicklung der Kinder fordert der Ausschuß für Kultur, Schule und Sport des Deutschen Städte- und Gemeindebundes die Länder auf, an den politischen Festschreibungen des "2. Aktionsprogramms für den Schulsport", das am 17. April 1985 gemeinsam von der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, dem Deutschen Sportbund und den kommunalen Spitzenverbänden verabschiedet worden ist, festzuhalten.

In Übereinstimmung mit dem Deutschen Sportbund stellt der Ausschuß für Kultur, Schule und Sport fest, daß

- schulischer Sportunterricht einen unverzichtbaren Ausgleich für den geistig orientierten Unterricht im übrigen darstellt und deshalb im Fächerkanon der Schule keine Abwertung erfahren darf;

- Körper- und Bewegungserfahrungen wichtige Elemente jeder Persönlichkeitsentwicklung sind, die das Vertrauen in den eigenen Körper und in die (körperliche) Leistungsfähigkeit stärken;

- der Schulsport vielfältige Gelegenheit zum sozialen Lernen und zur Wertevermittlung bietet;

- Kinder und Jugendliche durch den Schulsport behutsam zu einer lebenslangen sportlichen Betätigung ermuntert werden können, die einen unersetzlichen Beitrag zur Prävention im Gesundheitswesen darstellt.

Kürzungen im Schulsport unter ein Mindestmaß von 3 Wochenstunden können gefährlichen gesellschaftlichen Fehlentwicklungen den Boden bereiten. Der untrennbare Zusammenhang der Bewegungserziehung zu den sonstigen Bildungszielen verbietet eine Delegation der Verantwortung auf nachgeordnete öffentliche oder private Stellen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund wird Anstrengungen zum Erhalt des Schulsports im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen und auf den Erhalt bzw. den Ausbau schulsportlicher Infrastruktur hinwirken.

Az.: II/1 241-15/1

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