Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 151/2001 vom 05.03.2001

Resolution zu einigungsbedingten Lasten

Der Rat der Gemeinde Schöppingen hat am 13. Februar 2001 folgende Resolution zur Beteiligung der Kommunen an den einigungsbedingten Lasten beschlossen:

"Die Herbeiführung der Deutschen Einheit ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, zu der nach bundesgesetzlichen Bestimmungen auch die Kommunen entsprechend ihrer Finanzkraft einen kommunalen Anteil erbringen.

Dabei wirken sich die Annuitätsleistungen zum Fonds Deutsche Einheit und die Beteiligungen an den Leistungen des Landes in den Länderfinanzausgleich direkt auf die kommunalen Haushalte aus.

Der Mitfinanzierungsanteil, der sogenannte kommunale Solidarbeitrag, wird seitens der Kommunen über eine erhöhte Gewerbesteuerumlage und mit einem verbleibenden Restbetrag über eine Leistung im Steuerverbund erbracht.

Der von der Gemeinde Schöppingen zu leistende Solidarbeitrag zur Deutschen Einheit wird nach den Ansätzen im Haushaltsplan der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2001 auf insgesamt 315 TDM (rd. 2,5 % der Einnahmen) festgesetzt.

Der Ausgleich unterschiedlicher Belastungen der Gemeinden im Zusammenhang mit dem Solidarbeitrag ist hierbei berücksichtigt. Das Gesamtziel lautet, daß die Gemeinden an den Lasten der Wiedervereinigung im Verhältnis des Gemeindeanteils am Gesamtsteueraufkommen gleichmäßig beteiligt sind.

Die beabsichtigten, für den Staat gesamtpolitischen Funktionen des Ausgleichssystems bestehen darin, die Lebensverhältnisse in Ost und West anzugleichen und die Infrastrukturlücken im Osten Deutschlands zu schließen. Diese Ziele unterstützt die Gemeinde Schöppingen voll inhaltlich.

Gleichzeitig fordert der Rat der Gemeinde Schöppingen dazu auf, diese Förderung hinsichtlich der Wirkungen auf den Prüfstand zu stellen und einen besonderen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten. Dabei sollte insbesondere berücksichtigt werden, daß strukturschwache Regionen stärker unterstützt und Investitionsfördermaßnahmen nur in die Projekte fließen, in denen echte Arbeitsplätze geschaffen werden. Daneben muß es vorrangig darum gehen, Projekte zu unterstützen, die den jungen Menschen in den östlichen Bundesländern Perspektiven geben und dadurch u.a. den Rechtsextremismus eindämmen und die dem scheinbar immer noch vorhandenen Abwanderungsprozeß in den Westen Deutschlands Einhalt gebieten.

Insgesamt muß es dringendes Ziel sein, Engagement und Eigeninitiative zu fördern und in der Zukunft strukturschwache Regionen zu fördern und zu unterstützen."

Az.: IV/1 902-03

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