Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 453/2002 vom 05.08.2002

Resolution des Landesverbandes der Volkshochschulen NRW

Auf der 57. Mitgliederversammlung des Landesverbandes der Volkshochschulen von Nordrhein-Westfalen e.V. am 19. Juni 2002 in Leverkusen ist die nachfolgende Resolution verabschiedet worden.

"Erfahrung und Kompetenz – die Volkshochschulen stellen sich den neuen Herausforderungen bei Integration und Grundbildung

Die neue Integrationspolitik mit der Zuwanderungsgesetzgebung einerseits und die alarmierenden Ergebnisse der PISA-Studie andererseits sind große Herausforderungen für unsere Gesellschaft im allgemeinen und für das Bildungssystem im besonderen.

Dabei geht es vor allem um die Herstellung von Chancengleichheit durch Vermittlung von Sprachkompetenz und gesellschaftlichem und beruflichem Orientierungswissen für Zuwanderer und Zugewanderte sowie durch Intensivierung der Grundbildungsarbeit (Lesen, Schreiben, Rechnen, Medienkompetenz, Englisch) für Sozial- und Bildungsbenachteiligte mit und ohne deutschem Pass.

Dies schließt die Ausweitung der Alphabetisierungsarbeit sowie die verstärkte Förderung von adressatengerechten Angeboten zum Nachholen von Schulabschlüssen ein.

Integrations- und Grundbildungsarbeit findet konkret in den Städten und Gemeinden statt und wird nur erfolgreich sein können, wenn auf die bewährten Kooperationsnetze und Erfahrungen in den Kommunen zurückgegriffen wird.

Dabei bedarf es nicht nur in der schulischen Erstausbildung, sondern vor allem auch im Bereich der Weiterbildung gewaltiger Anstrengungen.

Die kommunalen Volkshochschulen in NRW als größte Anbieter von Sprachkursen, von außerschulischen Angeboten zum Nachholen von Schulabschlüssen und von Alphabetisierungsmaßnahmen verfügen in den Bereichen Integration und Grundbildung über langjährige Erfahrung und hohe Kompetenz.

Der Abbau von Bildungsdefiziten aus der Erstausbildung ergänzt die Hauptaufgabe der Volkshochschulen, lebenslanges Lernen zu organisieren, damit die Menschen mit den rasanten Entwicklungen in der Lebens- und Arbeitswelt Schritt halten können.

Im novellierten Weiterbildungsgesetz von NRW sind Sprachkompetenz und Grundbildung zu Recht als Bestandteil des Pflichtangebots definiert.

Die Volkshochschulen betrachten dies auch als Auftrag, ihre schon immer weit über dem gesetzlichen Minimum liegenden Angebote in diesen Bereichen weiter auszubauen. Sie verstehen sich als Partner der neuen Integrationspolitik und werden an der Umsetzung der vom Landtag einstimmig beschlossenen "Integrationsoffensive Nordrhein-Westfalen" aktiv mitarbeiten.

Der Deutsche Volkshochschul-Verband wird dem Bund in Kürze ein Qualitätskonzept für die Durchführung von Integrationskursen an den deutschen Volkshochschulen unterbreiten, an dem wir uns orientieren werden.

Für die Durchführung der Kurse bedarf es allerdings zusätzlicher Bundes- und Landesmittel, da zusätzliche Angebote nicht aus den vorhandenen WbG-Mitteln finanziert und auch den Kommunen die Kosten dafür nicht auferlegt werden können.

Gleiches gilt für zusätzliche Alphabetisierungskurse und Schulabschlusslehrgänge, die Menschen – vielfach mit Migrationshintergrund – mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine 2. Chance auf dem Arbeitsmarkt eröffnen.

Die 138 kommunalen Volkshochschulen mit ihrem flächendeckenden Netz in NRW sind bereit, bei der Integration und Grundbildung als Partner des Landes noch mehr Arbeit und Verantwortung zu übernehmen.

Wir erwarten vom Land dafür zusätzliches finanzielles Engagement und für den Landeshaushalt 2003 die Rückverlagerung der WbG-Mittel für die kommunale Weiterbildung aus dem Steuerverbund in den Etat des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie, um keinerlei Zweifel an der dauerhaften Förderung der Volkshochschulen durch das Land aufkommen zu lassen.

Desgleichen erwarten wir vom Land, dass das erst im Jahr 2000 novellierte Weiterbildungsgesetz Bestand hat, die Treuepflicht gegenüber den Kommunen und die Finanzierungszusage bis zum Jahr 2004 eingehalten werden."

Az.: IV/2-330-40/1

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