Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 459/2008 vom 25.07.2008

Resolution des Landesverbandes der Volkshochschulen in NRW

Anlässlich der 63. Mitgliederversammlung des Landesverbandes der Volkshochschulen von NRW am 18. Juni 2008 in Gütersloh hat der Landesverband der Volkshochschulen die Resolution „Kompetenzen der Volkshochschulen für kommunale Bildungspolitik nutzen!“ verabschiedet. Darin wird u.a. darauf hingewiesen, dass die Volkshochschulen als kommunale Weiterbildungszentren seit jeher nicht nur Bildungseinrichtungen gemäß ihrem Auftrag nach dem Weiterbildungsgesetz NRW sind, sondern als Bildungsdienstleister seit vielen Jahren in unterschiedlichen Netzwerken aktiv und häufig Ausgangspunkt und Motor zahlreicher Kooperationen mit kommunalen und anderen Institutionen und Organisationen sind. Dabei reiche das Spektrum von politischen und kulturellen Einrichtungen wie Agendagruppen, Bibliotheken, Museen und Theatern bis hin zu Partnern der beruflichen Qualifizierung wie Kammern, Beschäftigungsgesellschaften und anderen Akteuren des örtlichen Arbeitsmarktes.

Gerade in den letzten Jahren würden sich diese Kooperationsaktivitäten auch auf die verstärkte Zusammenarbeit mit Schulen sowohl in der Lehrerfortbildung (z.B. e-card und Nachqualifizierung von Primarstufenlehrkräften im Fach Englisch) als auch im Rahmen des ESF-geförderten Projektes „Weiterbildung geht zur Schule“, in dem Volkshochschulen Schülerinnen und Schülern den Erwerb beruflich relevanter Zusatzqualifikationen in Form europäisch anerkannter Zertifikate in den Bereichen IT, Wirtschaft, personelle Kompetenzen (Xpert) und Fremdsprachen ermöglichen, beziehen.

Auf der Grundlage der Anfang des Jahres zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung vereinbarten Bildungspartnerschaft zwischen Volkshochschulen und Schulen sollten die bisherigen Aktivitäten ausgeweitet, systematisiert und verstetigt werden.

Volkshochschulen mit ihrem hauptberuflichen pädagogischen Personal würden neben ihrer Erfahrung in Konzeption und Organisation von lebensbegleitendem Lernen über Netzwerkkompetenz, ein umfangreiches know how im Projekt- und Qualitätsmanagement und über die erforderlichen Kenntnisse bei der Akquisition von Fördergeldern (z.B. ESF) verfügen.

Die Kommunen sollten deshalb diese umfassenden Kompetenzen der Volkshochschulen nutzen, um die wichtige Zukunftsaufgabe der kommunalen Bildungspolitik erfolgreich gestalten zu können.

Trotz der Kommunalität der Volkshochschulen und des in den letzten Jahren deutlich gestiegenen kommunalen Finanzierungsanteils bleibe das Land in der Hauptverantwortung für die vierte Säule des Bildungssystems.

Daher fordert der Landesverband der Volkshochschulen erneut und nachdrücklich, die Kürzungen bei der Landesförderung der Weiterbildung endlich zurückzunehmen, damit die Volkshochschulen ihren öffentlichen Bildungsauftrag in vollem Umfang wahrnehmen und ihren Beitrag zur Stärkung der gemeinsamen Bildungsverantwortung von Land und Kommunen leisten könnten.

Az.: IV/2 330-40

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