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StGB NRW-Mitteilung 309/1999 vom 20.05.1999
Repräsentative Wahlstatistik und Wahlgeräte
Der Bundesrat berät z. Zt. ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland. Außerdem hat das Bundesministerium des Innern eine Verordnung zur Änderung der Bundeswahlgeräteverordnung und der Europawahlordnung erlassen.
Während für die letzten Wahlen zum Deutschen Bundestag § 51 Abs. 2 Bundeswahlgesetz und damit die Vorschrift zur Erstellung der Wahlstatistik außer Kraft gesetzt wurde, hat der Bundestag nunmehr ein Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz) beschlossen. Durch dieses Gesetz soll schon die statistische Auswertung der Ergebnisse der am 13. Juni 1999 stattfindenden Europawahl gewährleistet werden. Durchführende Stellen bleiben die Gemeinden. Zur Zeit berät der Bundesrat über den Gesetzentwurf und hat diesen an seinen Innenausschuß verwiesen.
Das Bundesministerium des Innern hat eine Verordnung zur Änderung der Bundeswahlgeräteverordnung und der Europawahlordnung erlassen. Diese regelt nunmehr die rechtlichen Voraussetzungen und die Prüfanforderungen für rechnergesteuerte Wahlgeräte. Die Verordnung ist im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 749 ff veröffentlicht.
Quelle: DStGB-Aktuell 1899
Az.: I/2 050-17