Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 421/2006 vom 14.06.2006

Rekordeinnahmen bei den Unternehmenssteuern

Nach Berechnungen des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) auf Basis der jüngsten Steuerschätzung werden die Firmen 2006 rd. 93,4 Mrd. € an Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer und anteiligem Solidaritätszuschlag an den Fiskus abführen. Für das Jahr 2010 geht das Institut davon aus, dass erstmals die zu entrichtenden Steuern der Unternehmen die Marke von 100 Mrd. € überschreiten werden.

Die für das laufende Jahr prognostizierten 93,4 Mrd. € an Steueraufkommen liegen somit 6 Mrd. € über denen des Jahres 2005. Hauptursache für das Plus an Steuereinnahmen in diesem Jahr sind die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer. Deren Volumen erreicht lt. IW 2006 mit geschätzten 34,2 Mrd. € einen neuen Rekord. In Anlehnung an die zurückliegende Mai-Steuerschätzung und den darin für dieses Jahr prognostizierten Mehreinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden gegenüber der vergangenen Mai-Steuerschätzung in Höhe von 8,1 Mrd. € und den sich bis 2009 aufsummierten Mehreinahmen von 70,2 Mrd. € stellt dass IW fest, dass hierfür weniger die anspringende Konjunktur als vielmehr „der Dreh an der Steuerschraube“ der Grund sei. So weist das IW darauf hin, dass allein die Erhöhung der Mehrwertsteuer und Versicherungssteuer um jeweils 3 Punkte im Jahr 2007 mit gut 21 Mrd. € zu Buche schlagen wird, bei einem gesamten Einnahmeplus von 28,5 Mrd. €. Damit wird ein Anstieg der Steuerquote im Schätzraum 2004 bis 2010 von 20 % des Bruttoinlandsproduktes auf 21,2 % erwartet.

Das IW betont in seinem Ergebnis, dass die Unternehmen wesentlich mehr zum gesamten Steueraufkommen beitragen, als immer wieder behauptet wird. Dabei wird hauptsächlich die aus Sicht des IW im internationalen Steuerwettbewerb als nachteilig angesehene Gewerbesteuer als Hauptbelastung der Unternehmen hervorgestellt. Das IW geht hier zum Ende des betrachteten Planungszeitraums von einem Aufkommen von 40 Mrd. € aus. Die sich daran anschließende Sichtweise, dass sich die Kommunen durch die „kräftig“ sprudelnde Gewerbesteuer Jahr für Jahr ein größeres Stück vom Steuerkuchen herausschneiden können, ist sehr einseitig. Bezogen auf die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer und anteiligem Solidaritätszuschlag mag dies durchaus stimmen. Bezogen auf die gesamten Steuereinnahmen hat die letzte Steuerschätzung aber gerade ergeben, dass die festgestellten steuerlichen Mehreinnahmen vor allem bei Bund und Ländern anfallen.

Der Anstieg der Gewerbesteuer ist aus Sicht der Kommunen als äußerst positiv zu bewerten. Die nur auf die wesentlichen Steuereinnahmen gerichtete Interpretation einer zunehmenden Belastung der Unternehmen des IW greift zu kurz. Sie vernachlässigt insbesondere auch die Verschuldungssituation der Kommunen. Der diesbezüglich durch das IW unterbreitete Vorschlag zur Abschaffung der Gewerbesteuer ist sehr einseitig und spricht eindeutig die Sprache der Stiftung Marktwirtschaft und deren Modell zur Reform der Unternehmensbesteuerung. Wie der DStGB bereits mehrmals gefordert hat, ist eine Entlastung der bisherigen Gewerbesteuerzahler auch durch geringere nominale Steuersätze bei gleichzeitiger Verbreitung der Bemessungsgrundlage zu erreichen. Die Ergebnisse des IW können auf dessen Internetseite unter www.iwkoeln.de/home.aspx nachgelesen werden.

Az.: IV/1 900-02

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