Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 299/2003 vom 20.03.2003

Rekorddefizit bei Pflegekassen

Die gesetzliche Pflegeversicherung hat im Jahr 2002 mit einem Minus von 380 Mio. € abgeschlossen. Dies ist das größte Defizit seit In-Kraft-Treten der Pflegeversicherung. Der Präsident des Bundesversicherungsamtes sprach in diesem Zusammenhang von einem beängstigenden Einnahmerückgang als Folge der anhaltenden schlechten Konjunktur und der hohen Arbeitslosigkeit.

Die Pflegeversicherung gerät durch zwei Entwicklungen unter Druck. Zum einen sind auf Grund der Konjunkturlage die Beiträge geringer als erwartet, gleichzeitig wachsen die Ansprüche, weil immer mehr ältere Menschen auf Pflege angewiesen sind und die Bereitschaft von Familien sinkt, Angehörige zu Hause zu betreuen. Die kommunalen Spitzenverbände hatten bereits auf der letzten Sitzung des Bundespflegeausschusses vor diesen Entwicklungen gewarnt und Korrekturen bei der Pflegeversicherung angemahnt. Keinesfalls akzeptabel ist, wenn aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklung die Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz oder durch ein Bundespflegeleistungsgesetz die Kommunen stärker belastet würden.

Nach Ansicht von Bundessozialministerin Schmidt steht dagegen die Pflegeversicherung nach wie vor auf solidem finanziellem Fundament. Zutreffend ist, dass die Pflegeversicherung Rücklagen in Höhe von knapp 5 Mrd. € aufweist. Gesetzlich vorgeschrieben sind 2,2 Mrd. Euro. Auf der anderen Seite ist nicht abzusehen, inwieweit etwa durch eine Erholung der Konjunktur die Einnahmen wieder steigen werden. Auf der anderen Seite werden die Ausgaben der Pflegeversicherung durch die demographische Entwicklung und dem zunehmenden Trend zur stationären Versorgung Pflegebedürftiger weiter ansteigen. Das Bundesversicherungsamt gab bekannt, dass die Zahl der Pflegefälle von 1,5 Mio. im Jahr 1996 auf 1,8 Mio. im Jahr 2001 gestiegen sei. Zugleich sei die Zahl der stationären Fälle von 385.000 auf 578.000 gewachsen. Diese Tendenz wird sich fortsetzen und so die Ausgaben weiter erhöhen.

Az.: III 810 - 11

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