Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 678/2002 vom 05.11.2002

Regulierungsbehörde gegen 0190er-Missbrauch

Offensichtlich erkennt mittlerweile auch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, dass der 0190er-Telefondschungel (vgl. StGR 10/2002) zu lichten ist. Der Online-Newsdienst "heise" berichtete am 16.10.02, dass die Bundesbehörde den ersten Anbieter eines Verfahrens abgemahnt hat, der ein Verfahren anbietet, bei dem der Kunde eine kostenlose Telefonnummer anruft und sich anschließend - kostenpflichtig (collect call) - zurückrufen lässt. Möglicherweise ist dies der erste Schritt zu einer Revidierung der gesetzlichen Vorschriften, die trotz ihrer kürzlichen Änderung nicht besonders kundenfreundlich sind. Bis dahin müssen Kommunen überlegen, ob sie bei ihren Telefonanlagen auch kostenlose Rufnummern, die mit 0800 beginnen, sperren sollten.

Az.: IV/3 800-00

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