Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 207/2024 vom 25.03.2024

Regulärer Umsatzsteuersatz von 19% auf Gas- und Wärmelieferungen ab 01.04.2024

Nachdem sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 21.02.2024 auf einen Kompromiss zum Wachstumschancengesetz geeinigt hatte, hat der Bundestag am 23.02.2024 diesem Kompromiss mehrheitlich zugestimmt und der Bundesrat abschließend am 22.03.2024.

Das ursprünglich vom Bundestag beschlossene vorzeitige Ende des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und von Wärme über ein Wärmenetz mit Ablauf des 29.02.2024 ist nicht Gegenstand des Kompromisses; deshalb wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz nicht vorzeitig, sondern wie gesetzlich vorgesehen mit Ablauf des 31.03.2024 enden. Damit steht nun fest, dass ab dem 01.04.2024 dann für netzgebundene Gas- und Wärmelieferungen wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 Prozent gilt.

Der VKU hat seine Mitglieder zusätzlich darüber informiert, dass die unveränderte Weitergabe umsatzsteuerlicher Mehr- oder Minderbelastungen nach dem Verständnis des VKU keine Preisänderung im Sinne von § 41 Abs. 5 EnWG darstellt und deshalb die öffentliche Bekanntgabe des neuen Preisblatts noch im März 2024 möglich wäre.

Az.: 28.6.1-002/001

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