Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 629/2005 vom 16.08.2005

Registrierung der .travel-Domain

Ab Frühjahr 2006 soll eine neue Top Level Domain (TLD) ".travel" im Internet verfügbar sein. Diese soll exklusiv Anbietern touristischer Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Daher können auch Kommunen bei entsprechendem Engagement betroffen sein. Städte- und Regionennamen sollen jedoch nicht registrierbar sein.

Die Vergabe der TLD erfolgt über eine Registry, bei der die für die Endkunden zuständigen Registrare gemeldet sind. Die Registry ist die Tralliance Corporation (www.tralliance.info), die Registrare finden sich u.a. unter www.tralliance.info/Registrars.htm . Nur über diese kann die Registrierung einer bestimmen Domain tatsächlich beantragt werden.

Voraussichtlich bis zum 25.09.2005 ist eine Prä-Authentifizierung möglich, die einem Anmelder die Zugehörigkeit zum Kreis der .travel-Berechtigten bestätigt. Bei entsprechendem Erfolg werden die Antragsteller in eine Liste aufgenommen. Man kann auch mehrere Domain-Namen vorab prä-authentifizieren. Auch nach diesem Datum ist eine Registrierung möglich, wird aufgrund der Berechtigungsprüfung aber entsprechend länger dauern. Die Prä-Authentifizierung kann über einen Reisedienstleisterverband oder das Unternehmen Dun & Bradstreet (angeblich ab dem 22.08.2005, www.tralliance.info/duns.htm ) erfolgen.

Ab dem 01.10.2005 soll die erste Liste der Prä-Authentifizierten stehen, danach soll sich eine zweite Prä-Authentifizierungsrunde anschließen. Die Berechtigten der ersten Runde sollen ab diesem Zeitpunkt die Domain tatsächlich beantragen können, danach folgen die der zweiten Runde. Ab dem 01.12.2005 sollen dann alle Berechtigten, d.h. auch solche außerhalb des Prä-Authentifierzungssystems, .travel-Domains beantragen können.

Eine offizielle FAQ findet sich unter www.tralliance.info/dottravel/faqhome.htm, eine umfangreichere inoffizielle unter www.gtld.com/dottravel_info.php4 . Eine .travel-Domain wird ca. US-$ 100 p.a. kosten. Die Informationen sind insgesamt ungenau, insbesondere können sich jeden Tag die Zeitpläne ändern.

Az.: 830-06 G/3-1

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