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StGB NRW-Mitteilung 396/2001 vom 05.07.2001

Registergestützter Zensus

Am 18.05.2001 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus verabschiedet. Mit Schreiben vom 11.05.2001 und im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 31.05.2001 hat das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW die betroffenen Gemeinden bereits über die nach dem Gesetzentwurf auf sie zukommenden Anforderungen unterrichtet. Der Gesetzentwurf hat im Bundesrat zunächst keine Zustimmung gefunden, weil es der Bund bisher abgelehnt hat, sich an den Kosten zu beteiligen, die den Ländern und Gemeinden bei der Durchführung des Zensusvorbereitungsgesetzes entstehen werden.

Mit dieser Frage wird sich in Kürze der vom Bundesrat angerufene Vermittlungsausschuss befassen. Gegenstand der Beratungen dieses Gremiums wird auch die Frage sein, ob der nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den 19.9.2001 terminierte Erhebungsstichtag auf einen späteren Zeitpunkt (Ende 2001/Anfang 2002) verschoben werden kann.

Az.: I/2 050-19

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