Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 637/2006 vom 01.09.2006

Registergestützte Volkszählung beschlossen

Die Bundesregierung hat am 30.08.06 beschlossen, dass die für 2010/2011 geplante Volkszählung durch eine Auswertung der Register erfolgen soll (vgl. die Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern unter tinyurl.com/qkus3). Hierbei sollen die Melderegister und die Register der Bundesagentur für Arbeit durch Stichproben und postalische Befragungen von Wohnungseigentümern und -verwaltern ergänzt werden. Das Bundesministerium des Innern rechnet mit Kosten von 450 Millionen Euro.

Bis zum Ende des ersten Quartals 2007 soll das BMI einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die gesetzlichen Grundlagen für die organisatorischen Vorbereitungen des 2010/2011 schaffen soll. Das Vorschaltgesetz diene zur organisatorischen Vorbereitung und regele u.a. den Aufbau eines Adressenregisters aller Gebäude mit Wohnungen, damit streng zweckgebunden die Gebäude- und Wohnungszählung sowie die Vollzähligkeitskontrolle der Datenlieferungen aus den Registern und Stichprobenerhebungen erfolgen können.

Im eigentlichen Zensusgesetz, für das ein Gesetzesbeschluss bis Ende 2008 angestrebt wird, würden dann Art und Umfang der zu erhebenden Merkmale sowie die Durchführungsmodalitäten des Zensus festgelegt werden.

Der u.a. auf wirtschaftlichen Gründen basierende Verzicht auf eine vollständige Befragung der Haushalte wird u.a. vom Berliner Institut für Entwicklung wegen der vermuteten Ungenauigkeit der Register kritisiert.

Az.: I/2 121-00

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