Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 490/2000 vom 05.09.2000

Regionalspezifische Weiterbildung im Tourismus

Der Beirat des Tourismusverbandes Nordrhein-Westfalen setzt sich für eine größere Transparenz bei der Aus- und Weiterbildung in der Tourismusbranche ein. Als beratendes Gremium, das aus 17 Tourismusexperten unter Vorsitz von Beigeordnetem Ernst Giesen, StGB NRW, besteht, unterstützt der Beirat die Arbeit des Tourismusverbandes und gibt ihm Anregungen aus der Praxis.

Weiterbildung ist nach Auffassung des Beirates ein Muß, wenn man die aktuellen Trends dieses sich schnell wandelnden Wirtschaftszweiges nicht verpassen will. Leider werde das bestehende Weiterbildungsangebot noch zu wenig genutzt - sei es aus Zeitmangel oder aufgrund der fehlenden Transparenz bei den Angeboten. Überregionale Strukturen könnten für mehr Transparenz bei der Aus- und Weiterbildung sorgen. Deshalb sind sich die Mitglieder des Tourismusbeirates darüber einig, daß hier Handlungsbedarf auf Landesebene besteht.

Nach Auffassung der Tourismusexperten sollte für die inhaltliche Gestaltung der Weiterbildungsangebote aber auch der Bedarf auf der Ortsebene und bei den Leistungsträgern ermittelt werden. Zudem sei es sinnvoll, die Angebote dezentral anzubieten, weil Arbeitnehmer und die zahlreichen Selbständigen in der Tourismusbranche aus Zeit- und Kostengründen häufig nicht die Möglichkeit haben, an überregionalen bzw. bundesweiten Veranstaltungen teilzunehmen. Vor Ort und in den touristischen Regionen sollten daher mehr regionalspezifische Weiterbildungsprogramme erarbeitet werden. Mit gutem Beispiel gehe hier das Sauerland voran, wo die IHK Arnsberg bereits ein umfassendes Seminarprogramm für Unternehmer, Mitarbeiter und andere Diestleister im Tourismus anbietet.

Die Grenzen zwischen Ausbildung und Weiterbildung sind fließend, stellen die Beiratsmitglieder fest. Im Bereich der Ausbildung belege Nordrhein-Westfalen bereits einen Spitzenplatz, denn in keinem anderen Bundesland würden so viele Ausbildungsverträge zum Reiseverkehrskaufmann/-frau abgeschlossen wie in dem Land zwischen Rhein und Weser (rd. 2000 Ausbildungsverträge in NRW, 1400 in Bayern, rd. 1100 in Baden-Württemberg).

Az.: III 470 – 20

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