Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 266/1997 vom 20.05.1997

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW

Das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr hat darüber informiert, daß entsprechend dem Maßnahmenkatalog "Pro Ausbildung" im Durchführungserlaß zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm vom 12.03.1997 folgende neue Nr. 1.23 eingefügt wird:

In den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe wird - unabhängig von der Möglichkeit der Aufstockung des Fördersatzes nach Nr. 1.22 - für jeden im Rahmen eines förderbaren Investitionsvorhabens neu geschaffenen Ausbildungsplatz ein Festbetrag von 10.000,-- DM gewährt, soweit dadurch die in Nr. 5.3 der RWP-Richtlinien möglichen Förderhöchstsätze nicht überschritten werden.

Die neue Nr. 1.23 gilt für alle Anträge, die nach dem 17.04.1997 gestellt worden sind. Die bisherige Nr. 1.23 wird Nr. 1.24.

Daneben wird die Anlage "Tourismusfördergebietskulisse" zum Durchführungserlaß vom 12.03.1997 um folgende zunächst nicht aufgeführten Kommunen ergänzt: Freudenberg, Möhnesee und Lippstadt.

Az.: III 750 - 46

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