Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 258/2001 vom 20.04.2001

Regionale Wirtschaftsförderung in NRW

Das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr NRW hat darüber informiert, daß die Mittelausstattung der Gemeinschaftsaufgabe einerseits und das Fördervolumen der bereits vorliegenden Anträge andererseits vorerst keine generelle Aufhebung des im Sommer letzten Jahres verfügten Antragsstopps zulassen. Gleichwohl habe es sich gezeigt, daß in bestimmten Fällen mit ganz besonderer regionalpolitischer Bedeutung Ausnahmen möglich sein müssen, um den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen erhalten bzw. stärken zu können. Daher können ab sofort Förderanträge im Rahmen der GA wieder entgegengenommen werden,

  • wenn es sich um arbeitsplatzschaffende oder -sichernde Investitionsvorhaben handelt, die für den Erhalt des nordrhein-westfälischen Unternehmensstandorts von zentraler Bedeutung sind und
  • zum Ausgleich von Standortnachteilen bei strukturpolitisch wichtigen Ansiedlungsvorhaben, die im Wettbewerb mit anderen Standorten außerhalb Nordrhein-Westfalens stehen.

Darüber hinaus werden Anträge für förderbare Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft aus den Städten und Gemeinden entgegengenommen, die mit der Gebietsabgrenzung zum 1.1.2000 erstmals GA-Fördergebiete geworden sind, dann aber zunächst wegen der beihilferechtlichen Probleme und schließlich infolge des Antragsstopps bisher keine Chance hatten, Anträge zu platzieren (Hagen, Waldfeucht, Selfkant, Gangelt, Hamminkeln, Wesel, Xanten, Sonsbeck und Alpen).

Das MWMEV weist darauf hin, daß im öffentlichen Interesse an einer baldigen Wiederaufhebung des Antragsstopps die Zulassung von Ausnahmen in jedem Einzelfall unter Anlegung strenger Maßstäbe geprüft werden wird. Außerdem wird auf die Regelung in Abschnitt I Nr. 1.322 des Durchführungserlasses vom 22.8.2000 verwiesen, wonach der Zuschuß für arbeitsplatzschaffende Maßnahmen großer Unternehmen grundsätzlich auf max. 5 Mio. DM begrenzt wird.

Az.: III 450 - 46

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