Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 798/2006 vom 15.11.2006

Regionalagenturen und Landesarbeitsmarktpolitik

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW will die 16 Regionalagenturen als Transmissionsriemen der Landesarbeitsmarktpolitik und als „Scharnier“ zwischen Land und Regionen zur gemeinsamen Umsetzung der Landesarbeitsmarktpolitik weiter fördern. Nach Auswertung einer wissenschaftlichen Wirkungsanalyse ist es zu dem Ergebnis gekommen, dass die Regionalagenturen wichtige Aufgaben übernehmen, die dem Land helfen, Arbeitslosigkeit zu reduzieren und Beschäftigung zu sichern. Die Regionalagenturen unterstützen das Arbeitsministerium beispielsweise bei der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze durch das Kombilohnmodell NRW; sie helfen, den Bildungsscheck bekannt zu machen; und sie sind Partner bei der Umsetzung des Werkstattjahrs für Schulabgänger, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben.

Die vom Bonner Institut Salss durchgeführte wissenschaftliche Wirkungsbeobachtung sieht die Stärken der Regionalagenturen vor allem in folgenden Feldern:
• Regionale Kompetenz wird in die Umsetzung der Landesarbeitspolitik einbezogen.
• Lokale Konkurrenzen werden überwunden, Strategien und Aktivitäten im Konsens entwickelt.
• Angebote der Landesarbeitspolitik werden mit regionalen Gesamtkonzepten verbunden.

Die 16 Regionalagenturen arbeiten flächendeckend für ganz Nordrhein-Westfalen. Organisatorisch sind die zwei bis fünf Mitarbeiter in der Regel bei den kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften oder den Kommunen selbst angebunden. Die Regionalagenturen werden vom Land zu 80 % gefördert.

Weitere Infos zu den Regionalagenturen unter www.regionalagenturen.nrw.de

Az.: III 450-40

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search