Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 157/2022 vom 29.03.2022

Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2022

Am 16.03.2022 hat die Bundesregierung den 2. Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 sowie für den Finanzplan bis 2026 und die Errichtung eines Sondervermögens für die Bundeswehr verabschiedet. Insgesamt werden Ausgaben in Höhe von bis zu 457,6 Mrd. Euro veranschlagt. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, im Laufe der nun beginnenden parlamentarischen Beratungen zum Haushaltsentwurf einen Ergänzungshaushalt vorzulegen. Dieser solle die haushaltswirksamen Folgen des Ukraine-Krieges beinhalten.

Der 2. Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022 sieht Ausgaben in Höhe von bis zu 457,6 Mrd. Euro vor. Gegenüber dem 1. Regierungsentwurf fallen die Ausgaben und Einnahmen jeweils um 14,6 Mrd. Euro höher aus. Die im Entwurf geplanten Ausgaben verteilen sich unter andrem auf Personalausgaben in Höhe von 37,4 Mrd. Euro, sächliche Verwaltungsausgaben in Höhe von 22,1 Mrd. Euro, den Schuldendienst in Höhe von 10,9 Mrd. Euro und Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von 323,1 Mrd. Euro. Die Ausgaben für Investitionen sollen laut Entwurf 50,8 Mrd. Euro betragen. Gegenüber dem vorläufigen Haushaltsabschluss 2021 fallen die Ausgaben um 99,5 Mrd. Euro, also 17,9 Prozent geringer aus. Für die militärische Beschaffung werden im Haushaltsentwurf 20,4 Mrd. Euro ausgewiesen. Das von der Bundesregierung angekündigte Sondervermögen für die Bundeswehr wird nicht im Haushalt abgebildet. Auf der Einnahmeseite geht der Entwurf von Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Einnahmen in Höhe von 332,6 Mrd. Euro aus. Gegenüber dem vorläufigem Haushaltsabschluss 2021 ist das ein Plus von 19 Mrd. Euro.

Die Nettokreditaufnahme soll laut dem Entwurf gegenüber dem vorläufigen Haushaltsabschluss um 115,7 Mrd. Euro geringer ausfallen. Dennoch liegt die vorgesehene Nettokreditaufnahme mit 99,7 Mrd. Euro noch 80,6 Mrd. Euro über der nach der Schuldenregel des Art. 115 GG zulässigen Obergrenze. Hierzu ist ein entsprechender Antrag des Bundestages zur Feststellung einer Notsituation notwendig. Laut Finanzplanung soll das Volumen der Nettokreditaufnahme in den Haushaltsjahren 2023 bis 2026 wieder innerhalb der Schuldenobergrenze liegen. Für 2023 sind demnach Ausgaben in Höhe von 412,7 Mrd. Euro, für 2024 in Höhe von 415,7 Mrd. Euro, für 2025 in Höhe von 416,9 Mrd. Euro und für 2026 in Höhe von 423,1 Mrd. Euro vorgesehen. Die Nettokreditaufnahme soll 2023 bei 7,5 Mrd. Euro, 2024 bei 10,6 Mrd. Euro, 2025 bei 11,8 Mrd. Euro und 2026 bei 13,7 Mrd. Euro liegen. Die Ausgabe-Ansätze für 2023 bis 2025 liegen über der bisherigen Finanzplanung bis 2025, die noch von der vorherigen Bundesregierung beschlossen worden war.

Zudem plant die Bundesregierung im 2. Regierungsentwurf mit weiteren Zuführungen an Sondervermögen. So sollen unter andrem dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ 5,8 Mrd. Euro und dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ 2,6 Mrd. Euro zugewiesen werden. Zudem sind 1,5 Mrd. Euro für „Kosten im Zusammenhang mit der Anlegung und Auflösung von Gasreserven“ und 12 Mrd. Euro für „Corona-Unternehmenshilfen“ etatisiert.

Der vorliegende Haushaltsentwurf basiert unter anderem auf der Projektion des Jahreswirtschaftsberichts der Bundesregierung, der noch vor den Entwicklungen in der Ukraine vorgelegt worden war.

Az.: 41.4.3-001/006

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