Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 703/2013 vom 22.10.2013

Reformbedarf des EEG und EEG-Umlage 2014

Die EEG-Umlage wird im kommenden Jahr von 5,277 auf 6,240 ct/kWh steigen. Dies gaben die Übertragungsnetzbetreiber Mitte Oktober bekannt. Als wesentliche Gründe für den Anstieg wurden zum einen die gefallenen Preise an der Strombörse und zum anderen der Zubau an EEG-geförderten Anlagen genannt. Ungeachtet des Anstiegs der Umlage haben einige Energieversorger bereits angekündigt, ihre Strompreise auch 2014 stabil zu halten. Anlässlich der Bekanntgabe wurden neue Vorschläge vorgestellt, um einem weiteren Kostenanstieg entgegenzuwirken. Auch aus kommunaler Sicht ist der Anstieg der Umlage als klares Signal an die neue Bundesregierung zu verstehen, zügig die nötigen Weichen für eine EEG-Reform zu stellen.

Insgesamt prognostizieren die ÜNB für das Jahr 2014 EEG-Einspeisevergütungen in Höhe von 21,5 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von 2,2 Mrd. Euro gegenüber. Die Differenz zwischen prognostizierten Einspeisevergütungen und Vermarktungserlösen bildet den wesentlichen Bestandteil der EEG-Umlage. Darüber hinaus müsse auch das von den ÜNB geführte EEG-Umlagekonto über die Umlagezahlungen ausgeglichen werden. Dieses weise wegen der besonders hohen Einspeisung von Photovoltaikanlagen und der unerwartet stark gefallenen Börsenpreise für Strom in diesem Jahr ein Defizit in Höhe von 2,2 Mrd. Euro auf.

Die Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien als Teil des Strompreises steigt 2014 um 18 Prozent. Ein Haushalt mit 3500 kWh Verbrauch müsse künftig 218 EUR im Jahr für die EEG-Umlage bezahlen, knapp 35 Euro mehr als bisher. Voraussetzung für den Anstieg der Strompreise ab dem Jahr 2014 ist jedoch, dass die Energieversorger diesen auch an die Verbraucher weitergeben. An dieser Stelle hat das Energieversorgungsunternehmen EnBW bereits angekündigt, seine Preise für die große Mehrzahl ihrer Kunden voraussichtlich bis weit ins Jahr 2014 nicht anzuheben. Ausnahmen beträfen lediglich Kunden, bei denen etwa eine Preisgarantie auslaufe. Auch E.ON kündigte an, die Preise beizubehalten.

Reformvorschläge des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG)

Anlässlich der Bekanntgabe der EEG-Umlage sind die Forderungen nach einer EEG-Reform noch einmal verstärkt worden. Diese zielen darauf ab, einem weiteren Kostenanstieg entgegenzuwirken. Die Bundesnetzagentur selbst äußerte sich mit dieser Botschaft und hob hervor, dass es eines verstärkten Wettbewerbsdrucks, z. B. durch den Wechsel des Energielieferanten geben müsse, damit die gesunkenen Börsenpreise auch beim Verbraucher ankommen. Darüber hinaus haben das Forschungsinstitut „Agora Energiewende“ und das Umweltministerium in Baden-Württemberg zwei weitere Konzepte für eine EEG-Reform in der letzten Woche vorgestellt.

Das Forschungsinstitut „Agora Energiewende“ will das EEG in einem ersten Schritt bis 2014 mit kurzfristigen Maßnahmen vereinfachen und im nächsten Schritt bis 2017 ein transparentes Marktdesign für erneuerbare Energien und konventionelle Kraftwerke vollziehen. Das Konzept sieht vor, die Kosten der erneuerbaren Energien durch zunächst kurzfristige Maßnahmen zu senken, sie stärker an den Markt heranzuführen sowie die Finanzierung der Energiewende gerechter aufzuteilen. Die Höhe der künftigen Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien soll auf 8,9 ct/kWh begrenzt und die Ausnahmen von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage eingeschränkt werden. Für Biomasse, Offshore-Windkraft und Geothermie sieht der Vorschlag gegenüber dem bisherigen EEG Einschnitte vor. Für größere, neue Anlagen wird eine verpflichtende Direktvermarktung des von ihnen produzierten Stroms gefordert. Das Konzept kann unter http://www.agora-energiewende.de/themen/die-energiewende/detailansicht/article/agora-schlaegt-eeg-20-mit-anschliessendem-marktdesign-prozess-vor/ abgerufen werden.

In Baden-Württemberg hat der Umweltminister Franz Untersteller eine Untersuchung über die Möglichkeiten der Weiterentwicklung des EEG veröffentlicht. Das Finanzierungsmodell sieht vor, nach Technologien, Investorenkreisen und Regionen zu differenzieren. Für kleinere, eher risikoscheue Investoren soll es weiterhin die EEG-Einspeisevergütung geben (sog. „Bürgermodell“). Professionelle, risiko-offene Investoren seien dagegen einerseits zur Direktvermarktung ihres Stroms verpflichtet, andererseits bekämen sie anstatt einer festen Vergütung eine fixe jährliche Kapazitätsprämie. Die Prämie soll nicht staatlich vorgegeben, sondern im Wege eines Ausschreibungsverfahrens erworben werden. Die erneuerbaren Energien sollen damit schrittweise marktreif gemacht und ihr Ausbau gleichzeitig gestärkt werden. Die Untersuchung im Auftrag der Baden-Württemberg Stiftung ist unter http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/110541/ abrufbar.

Aus der CDU-Fraktion wurden kurzfristige Maßnahmen zur Senkung der EEG-bedingten Kosten gefordert. Für Neuanlagen müsse spätestens 2020 ein Förderstopp eintreten. Als Alternative könne ein jährlicher Ausbaupfad in gleichen Jahresraten vorgesehen werden, bis die Marke von 35 Prozent erreicht sei. Die Betreiber würden dazu verpflichtet, einen jedes Jahr um 10 Prozentpunkte steigenden Stromanteil direkt am Markt zu vermarkten. Die Standortwahl der EEG-Anlagen müsse sich stärker an der Nachfrage orientieren und die günstigste Erzeugungsart zum Zuge kommen. Die Förderdauer würde von 20 auf 10 Jahre halbiert. Alle Betreiber von Kraftwerken, erneuerbaren und konventionellen sollen an den Kosten des Netzausbaus beteiligt werden.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) forderte in dem Zusammenhang, dass es eine mengenmäßige Steuerung des Ausbaus und mehr wettbewerbliche Elemente im Marktdesign geben müsse, die zu mehr Kosteneffizienz führen. 58 Prozent der Preissteigerung seit 2007 seien auf die Erhöhung der EEG-Umlage und die darauf anfallende Mehrwertsteuer zurückzuführen. Die erneuerbaren Energien müssten selbst-ständig am Markt bestehen können. Der Bundesverband für Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wies auf die negativen Konsequenzen für den Energiemarkt hin, in dem der Betrieb von konventionellen Reservekraftwerken nicht wirtschaftlich für die Unternehmen sei.

Az.: II/3 811-00/8

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