Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 16/2005 vom 10.12.2004

Reform des Verteilungsschlüssels für die Umsatzsteuer

Mit der Mitteilungsnotiz Nr. 498 vom 06.06.2003 hatten wir darüber informiert, dass die neuen endgültigen Schlüssel für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer erst 2006 zur Verfügung stehen werden. Seit 2003 tagt eine Bund-Länder-Kommunen-Arbeitsgruppe über Modellberechnungen zur Neuverteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer. Wegen der schlechten Qualität der Datengrundlage ist es bisher nicht möglich gewesen, die neuen Schlüssel auf realistischer Grundlage durchzurechnen. Die Folge waren wiederholte Verschiebungen der Neuregelung der Umsatzsteuerverteilungsschlüssel, zuletzt auf den 01.01.2006.

Hintergrund war, dass die Angaben über das Sachanlagevermögen in den Ländern in sehr unterschiedlicher Qualität vorliegen. Hierauf gestützte Verteilungsentscheidungen würden zu stark angreifbaren und möglicherweise verfassungswidrigen Ergebnissen bei der Verteilung zwischen den Gemeinden führen. Bei den in der Vergangenheit durchgeführten Modellrechnungen ging es u. a. um verschiedene Kombinationen des Gewichtungsverhältnisses der vermögensbezogenen und personenbezogenen Schlüsselmerkmale. Das Gewicht, mit dem z. B. die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den neuen Schlüssel einbezogen wird, ist letztlich von erheblicher Relevanz, weil je nach Gewichtung dieses Merkmals unterschiedliche Verteilungswirkungen bei den Städten und Gemeinden hervorgerufen werden.

Am 30. November 2004 fand ein erneutes Abstimmungsgespräch der o. g. Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Finanzen statt. Erstes Ergebnis ist, dass die bisherigen Modellrechnungen als Grundlage für eine Neuregelung endgültig verworfen worden sind. Grund hierfür ist die nach wie vor mangelhafte Qualität der Daten zu den alternativen Schlüsselmerkmalen sowohl aus dem Jahr 1998 als auch aus dem jetzt vorliegenden Jahr 1999 bzw. aus dem Schnitt der beiden Jahre.

Zweites Ergebnis ist, dass erneut Proberechnungen des Statistischen Bundesamtes durchgeführt werden sollen, und zwar zu den alternativen Schlüsselmerkmalen Gewerbesteuer, Beschäftigte und Entgelte in unterschiedlicher Gewichtung zueinander. Nach den jetzt vorliegenden Ergebnissen ist davon auszugehen, dass die Qualität dieser Daten ausreichend ist, um eine möglichst gerichtsfeste Grundlage für die Reform des Verteilungsschlüssels sein zu können.

Bei dem Gespräch wurde von einem Vertreter der Bundesagentur für Arbeit die Qualität der Daten für die Schlüsselmerkmale Löhne und Gehälter und durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten erläutert.

Es wurde erklärt, dass diese Daten in hohem Maße belastbar seien. Die Modellrechnungen mit den Schlüsselmerkmalen Gewerbesteuer, Beschäftigte und Entgelte sollen in verschiedenen Gewichtungsvarianten erfolgen. Als Erfassungszeitraum bei den Basisdaten sind für das Gewerbesteueraufkommen die Jahre 1998 bis 2003, für die Beschäftigten die Jahre 2001 bis 2003 und für die Entgelte die Jahre 2000 bis 2002 vorgesehen. Mit Blick auf die zu erwartenden Umverteilungen, insbesondere auch bei den neuen Ländern, soll der endgültige Verteilungsschlüssel schrittweise eingeführt werden. In Frage kommen hier entweder drei (2006/2009/2012) oder vier (2006/2009/2012/2015) Anpassungsschritte.

Das Gesetzgebungsverfahren zur Feststellung des endgültigen Schlüssels soll spätestens bis Ende 2005 abgeschlossen sein. Den Ländern soll anschließend noch ausreichend Zeit zur Verabschiedung der darauf aufbauenden Rechtsverordnung gegeben werden, so dass die Reform Anfang des Jahres 2006 greifen kann. Vor diesem zeitlichen Hintergrund sollen die Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes bis Ende Februar 2005 vorliegen. Der DStGB hat darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für eine Zustimmung für die Reform des Verteilungsschlüssels zunächst eine Abstimmung mit den Gremien des Verbandes ist.

Az.: IV/1 922-01

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