Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 567/1998 vom 20.10.1998

Reform des kommunalen Haushaltsrechts - Beschluß des DStGB-Finanzausschusses

Der Ausschuß für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat sich in seiner 57. Sitzung am 14./15. September 1998 in Schlieben (Brandenburg) mit der Reform des kommunalen Haushaltsrechts befaßt. Insbesondere wurden die Überlegungen der Unterarbeitsgruppe "Reform des kommunalen Haushaltsrechtes des Unterarbeitskreises "Kommunale Finanzen" des Arbeitskreises III der Innenministerkonferenz vorgestellt. Die in der Arbeitsgruppe vertretenen Länder tendierten dazu, die Änderungen im Haushalts- und Rechnungswesen möglichst umfassend zu gestalten. Dies würde bedeuten, daß langfristig eine Orientierung am kaufmännischen Rechnungswesen nach handelsrechtlichen Grundsätzen vorstellbar ist.

Der Ausschuß war übereinstimmend der Auffassung, daß Reformen in diesem Bereich nicht weiter hinausgezögert werden dürfen. Hierauf basierend faßte der Ausschuß einstimmig folgenden Beschluß:

"1. Der Ausschuß begrüßt Bemühungen seitens der Länder, das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen unter stärkerer Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Elemente an Erfordernisse anzupassen, die sich im Rahmen der Anwendung des neuen Steuerungsmodells für die Städte und Gemeinden ergeben.

2. Um die Anpassung der Städte und Gemeinden an ein neues Haushaltsrecht zu erleichtern, ist eine angemessene Übergangsfrist erforderlich.

3. Die Gemeinden sollen innerhalb dieser Übergangszeit in eigenem Ermessen über die Anwendung eines kameralistischen oder kaufmännisch geprägten Rechnungswesens entscheiden können."

Az.: IV/1 904-05

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