Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 294/2007 vom 28.03.2007

Reform des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder

In seiner Sitzung am 21.03.2007 hat das Präsidium des StGB NRW folgenden Beschluss zur Reform des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder gefasst:

1. Präsidium unterstreicht die Bedeutung des zwischen Landesregierung sowie öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege auf Geschäftsstellenebene erzielten Konsenses zu einem neuen GTK-Finanzierungssystem für die Weiterentwicklung des Elementarbereichs. Mit dem Kompromiss auf Basis des kommunalen bzw. LAGÖF-Gruppen€pauschalmodells sind über Modellrechnungen die finanziellen Risiken für die Jugendämter bzw. Kommunen eingegrenzt worden. Vor allem können über die Stärkung der Steuerungsfunktion der Jugendämter erstmals folgende wesentliche Elemente in der Kindergartengesetzgebung NRW verankert werden:

- Einvernehmliche Festlegung der Finanzierungsstrukturen einschließlich der Landespauschalen sowie der fachlichen Mindeststandards durch die Einrichtungs- und die Kostenträger. Hiermit ist die Erwartung verbunden, dass in den Jugendamtsbezirken auf allgemein akzeptierter Grundlage gemeinsame örtliche bzw. regionale Kindergartenstrategien entwickelt und umgesetzt werden können.

- Erheblich verstärkte Beteiligung des Landes an den Kosten der Betreuung der Unterdreijährigen. Damit wird die Drohung der Koalitionspartner auf Bundesebene voraussichtlich ins Leere laufen, bei Nichtgewährleistung eines bedarfsgerechten Angebots an U3-Plätze im Herbst 2010 werde der Rechtsanspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung für alle Über-Zweijährigen eingeführt.

- Die Beteiligung des Landes an den Kosten der Kindertagespflege unter Konkretisierung der Regelungen des Tagesausbaubetreuungsgesetzes. Ziel ist es, insbesondere in den überwiegend ländlich strukturierten Regionen des Landes den deutlich zunehmenden Bedarf an Tagespflege schneller abzudecken.

- Verbindliche Regelung der bereits bislang vom Land gewährten Leistungen zur Betreuung von Kindern mit Behinderungen im Rahmen einer integrativen Erziehung.

- Dynamisierung der Pauschalförderung mit einer Erhöhung des Landesanteils um 1,5 % jährlich ab 2009.

- Revision im Jahr 2011 mit der Möglichkeit, im Bedarfsfall – insbesondere bei Nichtauskömmlichkeit der Landespauschalen – angemessene Nachsteuerungen des Finanzierungssystems vornehmen zu können.

2. Präsidium bekräftigt die kommunale Erwartung, dass die Absenkung des Trägeranteils der Kirchen von bisher 20 % auf 12 % dazu beiträgt, dem seit einigen Jahren zu beobachtenden Trend eines spürbaren Rückzugs der Kirchen vor Ort zu begegnen. Die Erklärung von Katholischem und Evangelischem Büro, die Kirchen wollten ihr Angebot an Plätzen für unter dreijährige Kinder und für Kinder im Kindergartenalter in Tageseinrichtungen aufrecht erhalten, wird insoweit begrüßt.

3. Unmissverständlich weist das Präsidium darauf hin, dass der Städte- und Gemeindebund NRW unabhängig von dem gefundenen Kompromiss zu neuen Finanzierungsstrukturen nachdrücklich dafür eintritt, dass wieder landeseinheitliche Elternbeitragssätze eingeführt werden bzw. den in der Haushaltssicherung befindlichen Kommunen die Entscheidung über die Höhe der Elternbeiträge freigestellt wird.

4. Der StGB NRW erwartet von der Landesregierung eine angemessene Finanzierung der Sprachförderung sowie der Familienzentren und behält sich insoweit die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens nach dem Konnexitätsausführungsgesetz vor.

5. Das Präsidium beauftragt die Geschäftsstelle, im anstehenden Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des GTK erneut nachdrücklich gegen die im Zuge der Haushaltssparmaßnahmen 2006 vom Landtag beschlossene Aufhebung des sog. Elternbeitragsdefizitausgleichsverfahrens Position zu beziehen. Aus kommunaler Sicht ist es völlig inakzeptabel, wenn dass Land Elternbeiträge von 19 % unterstellt, obwohl diese tatsächlich im Durchschnitt bei weitem nicht realisiert werden konnten. Vielen Kommunen wird es auch zukünftig aufgrund ihrer spezifischen örtlichen Strukturen nicht möglich sein, den vom Land unterstellten Beitragssatz von den Eltern zu erheben, ohne sozialpolitisch kontraproduktive Finanzierungsdebatten auszulösen und damit letztlich die familienpolitische Glaubwürdigkeit zu gefährden.

Az.: III 711-2

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