Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 402/2013 vom 27.05.2013

Reform des EU-Emissionshandels

Die Umwelt- und Energieminister von neun europäischen Mitgliedsstaaten haben sich in der vergangenen Woche dafür ausgesprochen, Emissionszertifikate vorübergehend vom Markt zu nehmen. In einer gemeinsamen Erklärung unterstützen sie das Vorhaben der EU-Kommission, nach dem so genannten Backloading-Verfahren 900 Mio. Zertifikate dem Markt vorübergehend zu entziehen, um den Preis für CO2-Zertifikate zu stabilisieren.

Regierung und EU-Kommission wollen Zertifikate vom Markt nehmen

Neben dem deutschen Umweltminister Peter Altmaier (CDU) hat auch seine französische Amtskollegin Delphine Batho und der britische Energieminister Edward Davey die Erklärung unterzeichnet. Des Weiteren unterzeichneten die Umweltminister aus den Niederlanden, Schweden, Dänemark, Portugal, Finnland und Slowenien die Erklärung.

Die EU-Kommission hatte entsprechende Markteingriffe im November des vergangenen Jahres in ihrem Bericht zum Zustand des Kohlenstoffmarktes vorgeschlagen. Hintergrund ist das geringe Preisniveau für Verschmutzungsrechte im europäischen Emissionshandel. Nach Ansicht der Kommission büßt das System damit zunehmend seine Lenkungswirkung ein, weil kaum noch Anreize bestehen, in Technologien zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen zu investieren.

Der Hauptgrund für den Preisverfall am Zertifikatemarkt ist für die Kommission insbesondere die Finanz- und Wirtschaftskrise. In deren Folge seien Produktion und Energieverbrauch in unvorhersehbarer Weise zurückgegangen. So seien zwischen 2008 und 2011 insgesamt 8,72 Mrd. Zertifikate in den Markt gebracht worden. Die emissionshandelspflichtigen Unternehmen hätten jedoch nur 7,77 Mrd. Zertifikate verbraucht. Infolge des verminderten Verbrauchs hätten sich insgesamt 955 Mio. überschüssige Zertifikate im Markt angehäuft, heißt es im Bericht der Kommission. Um den Markt zu stabilisieren, hatte die Kommission vorgeschlagen, bis 2015 insgesamt 900 Mio. Zertifikate vom Markt zurückzuhalten und diese erst ab dem Jahr 2019 zur Verfügung zu stellen.

Diesen Eingriff in den Emissionshandel verhinderte jedoch zunächst das Europäische Parlament. Die EU-Parlamentarier stimmten im April über den Plan der Kommission ab und stimmten mit knapper Mehrheit dagegen. Einen Tag nachdem die neun Umwelt- und Energieminister ihre gemeinsame Erklärung veröffentlichten, sickerte die Information durch, dass das Parlament erneut über den Backloading-Plan der Kommission entscheiden soll. Das erneute Votum im Umweltausschuss soll demnach am 19. Juni 2013 stattfinden. Das Plenum soll in der Sitzung am 5. Juli 2013 abstimmen.

Intensive Reform des Emissionshandels geplant

Doch die Umwelt- und Energieminister erhöhten mit ihrer Erklärung nicht nur den Druck, eine kurzfristige Lösung für die niedrigen Zertifikatspreise zu finden, sondern sie sprachen sich darüber hinaus für eine tiefergehende Reform des europäischen Emissionshandelssystems aus. Nach dem Willen der neun Minister soll die Kommission Ende des Jahres damit beginnen, Vorschläge für eine Strukturreform zu unterbreiten, um den Investoren ein klares Signal über die Klimaschutzziele über das Jahr 2020 hinaus zu geben, heißt es in der Erklärung.

Ziel sei es, den Emissionshandel als Leitinstrument der europäischen Klimaschutzpolitik zu erhalten. Die Mehrheit der Mitgliedsstaaten müsse die Treibhausgasemissionen weiter senken, um die Klimaschutzziele der Union zu erreichen. Ein nachhaltig niedriger Zertifikatepreis könnte jedoch dazu führen, dass das marktwirtschaftliche Steuerungsinstrument Emissionshandel an Bedeutung verliert und stattdessen vermehrt ordnungspolitische Instrumente eingesetzt werden. Eine solche Umkehr in der Instrumentenwahl würde für die europäische Wirtschaft höhere Kosten bedeuten. [Quelle: Euwid, 20.2013]

Anmerkung:

Aus kommunaler Sicht ist eine Stabilisierung des CO2-Zertifkats-Preises im Hinblick auf die dauerhafte Weiterentwicklung und den Fortbestand des Energie- und Klimafonds (EKF) der Bundesregierung zu begrüßen.

Az.: II/3 818-00/8

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