Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 398/1997 vom 05.08.1997

Reform der Sozialverwaltung

In Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Franz-Josef Britz (CDU) mit Drucksache 12/2062 zur Reform der Sozialverwaltung hat der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Innenminister folgendes mitgeteilt (Drs. 12/2195):

"In Nordrhein-Westfalen findet derzeit eine allgemeine Debatte über die Modernisierung der Verwaltung statt. Bei diesen Reformüberlegungen geht es darum, die Notwendigkeit und Effizienz ganzer Verwaltungszweige zu prüfen und Änderungen vorzunehmen, wo dies noch nicht geschehen und erforderlich ist. Auch der Bereich der Sozialverwaltung kann von dieser Prüfung nicht ausgenommen bleiben. In diesem Verwaltungsbereich ist - wie auch in allen anderen publikumsorientierten Verwaltungsbereichen - dem Ziel einer orts- und bürgernahen Erledigung der öffentlichen Aufgaben ein hoher Stellenwert beizumessen.

Unter dem besonderen Aspekt einer bürgerorientierten und transparenten Verwaltung habe ich Sozialverwaltungsfachleute aller Verwaltungsbereiche gebeten, Grundlagen für Reformoptionen in der Sozialverwaltung von Nordrhein-Westfalen zu erarbeiten. Die Ergebnisse habe ich jetzt in die politische Debatte über die Modernisierung der Verwaltung in Nordrhein-Westfalen eingebracht und der Öffentlichkeit vorgestellt.

Hierbei handelt es sich um eine Zielkonzeption, die derzeit noch keine Vorschläge für konkrete Umsetzungsschritte beinhaltet. Inhaltlich geht es um die Suche nach einer neuen Arbeitsteilung zwischen den beteiligten Verwaltungen unter dem Blickwinkel der Bürgerfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit öffentlichen Handelns. Bei der Entwicklung konkreter Umsetzungsschritte werden selbstverständlich die allgemeinen Grundsätze der Funktionalreform zu beachten sein.

Zur Frage 1

Ich habe meine Auffassung nicht geändert. Für den Bereich der Sozialverwaltung ist zu entscheiden, wie zur Herstellung einer für Bürgerinnen und Bürger einfachen und transparenten Behördenstruktur Zuständigkeiten zusammengeführt werden können. In die Überlegungen ist die vorhandene staatliche Versorgungsverwaltung einzubeziehen.

Zur Frage 2

Nach der oben erwähnten Zielkonzeption ist die Gründung eines Landessozialamtes nicht beabsichtigt. Ziel der Reformüberlegungen ist es, den Bürgerinnen und Bürgern Behördengänge zu ersparen. Nach der Zielkonzeption kann dies - im Gegensatz zur Vermutung des Fragestellers - am ehesten dadurch erreicht werden, daß die kommunale Orts- und Kreisstufe - jeweils im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit - zum wesentlichen Träger von sozialen aufgaben in Nordrhein-Westfalen wird.

Zur Frage 3

Eine serviceorientierte und transparente Verwaltung macht es nicht erforderlich, alle am Sozialverwaltungsgeschehen beteiligten Behörden in einer einheitlichen Sozialverwaltung zu verschmelzen. Wünschenswert ist jedoch, auch beteiligte Behörden außerhalb der Organisationskompetenz der Landesregierung oder des Landesgesetzgebers in eine engere Vernetzung einzubeziehen."

Der Abgeordnete Britz hatte der Landesregierung folgende Fragen gestellt:

1. Welche neueren Erkenntnisse haben den Sozialminister dazu veranlaßt, seine noch 1995 für richtig gehaltene Auffassung hinsichtlich der Sonderbehörde zu ändern ?

2. Inwieweit führt die Gründung eines Landessozialamtes dazu, daß der Bürger - z.B. bei der Geburt eines Kindes - Behördengänge spart ?

3. Inwieweit besteht die Möglichkeit, Körperschaften oder Behörden, die nicht der Einflußnahme durch die Landesregierung oder Landesgesetzgeber unterliegen, in eine einheitliche Sozialverwaltung zu integrieren.?

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Az.: II/2 809

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