Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 119/2004 vom 20.01.2004

Reform der Pflegeversicherung

Die Bundesregierung plant nach uns vorliegenden Berichten im ersten Halbjahr 2004 eine Reform der Pflegeversicherung. So sollen u.a. die Pflegeleistungen für die ambulante und stationäre Pflege angeglichen werden. Künftig soll die Pflegeversicherung – je nach Betreuungsstufe – 500, 1.000 oder 1.500 Euro im Monat zahlen, egal, ob eine ambulante oder stationäre Pflege stattfindet. In den Pflegestufen I und II würde dies zu einer erheblichen Reduzierung der Leistungen im stationären Bereich führen. Es ist zu befürchten, dass nach Auslaufen der Bestandsschutzregelung ein erheblicher Personenkreis in der stationären Pflege auf zumindest ergänzende Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sein wird. Die Höhe dieser Mehrbelastungen ist derzeit streitig. Das Bundesministerium geht von Einsparungen der Pflegeversicherung von 2 Mrd. Euro aus. Auf Grund der möglichen Mehrbelastungen haben die kommunalen Spitzenverbände bereits Mehrbelastungen ohne Kompensation abgelehnt.

Az.: III 810 - 11

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