Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 583/2000 vom 20.10.2000

Reform der Grundsteuer

Wir haben mehrfach über die Reform der Grundsteuer, zuletzt in Nr. 13/14 (Ziffer 359), berichtet.

Die Finanzministerkonferenz hat in ihrer Sitzung vom 4. Mai 2000 den von der Arbeitsgruppe "Grundsteuer" vorbereiteten Gesetzentwurf verabschiedet (zum Inhalt s. Mitteilungsnotiz Nr. 359) und den Bundesfinanzminister gleichzeitig gebeten, eine entsprechende Gesetzesinitiative zu ergreifen. Der Bundesfinanzminister hat sich sonach mit Schreiben vom 22.06.2000 an den Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz gewandt und deutlich gemacht, daß er der Bitte nach Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens nicht nachkommen werde, da es sich bei der Grundsteuer um eine Steuer handele, die ausschließlich den Ländern zustehe. Sollten die Länder eine Gesetzesinitiative ergreifen, sei der Bundesfinanzminister jedoch gerne bereit, Unterstützung zu leisten.

Ob aus der Mitte des Bundesrates eine entsprechende Initiative erfolgt, ist derzeit offen. Möglicherweise kann dies dazu führen, daß Bayern, das ja von dem von der Finanzministerkonferenz beschlossenen Gesetzentwurf abweichende Vorstellungen verfolgt, im Bundesrat einen eigenen Gesetzesantrag stellt. Insgesamt zeichnet sich jedoch ab, daß die zeitlichen Vorstellungen, neue Grundsteuerwerte auf den Stichtag 01.01.2002 zu ermitteln, die dann erstmals der Grundsteuer 2004 zugrunde gelegt werden sollen, nicht haltbar sein werden.

Az.: IV 931-02

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