Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 279/1997 vom 05.06.1997

Reform der Gewerbesteuer

Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund hat begrüßt, daß der Bundesrat im Rahmen seiner Sitzung am 25.04.1997 entsprechend der Beschlußempfehlung des Finanzausschusses des Bundesrates vom 10.04.1997 dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform seine Zustimmung versagt hat.

An drei Punkten des Gesetzes übt der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund Kritik:

- Umsatzsteuerbeteiligung von 2,1 % reicht nicht aus

Ein Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von 2,1 % ist nicht ausreichend, um zumindest die Gewerbesteuerverluste zu kompensieren, die die Städte und Gemeinden insgesamt durch die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer erleiden. Hierfür ist ein gemeindlicher Umsatzsteueranteil von mindestens 2,3 % erforderlich.

- Keine Absicherung der Gewerbeertragsteuer im Grundgesetz

Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung des Art. 106 Abs. 6 GG (Ersatz des Wortes "Realsteuern" durch die Worte "Grundsteuer und Gewerbesteuer") ist keine wirksame Absicherung der Gewerbeertragsteuer im Grundgesetz. Diese müßte durch eine Ergänzung von Art. 28 Abs. 2 festgeschrieben werden.

Darüber hinaus ist die verfassungsrechtliche Absicherung von Gewerbesteuer und Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer gleichzeitig mit der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer zu beschließen und umzusetzen.

- Härtefallregelung nicht akzeptabel

Die vom Bundestag beschlossene Einrichtung eines Härtefonds durch Vorwegentnahme von Härtefondsmittel für die Länder in Höhe von 20 % der gemeindlichen Umsatzsteuerbeteiligung ist strikt abzulehnen. Zum einen weckt die Einrichtung eines derartigen Fonds Begehrlichkeiten der Länder und zum anderen ist die Frage nach den Verteilungskriterien nicht lösbar.

Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund hat bei seinen Mitgliedsstädten und -gemeinden eine Umfrage durchgeführt, wie sich die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und die als Ausgleich vorgesehene Umsatzsteuerbeteiligung von 2,1 % unter Berücksichtigung einer West-Ost-Aufteilung von 85 % : 15 % und eines 20-prozentigen Abzugs für den Härtefonds auswirken würde. Die Umfrage zeigt, daß die vorgesehenen Regelungen über die gemeindliche Beteiligung an der Umsatzsteuer völlig unzureichend sind. Die Verluste belaufen sich bei ausgewählten Mitgliedsstädten und -gemeinden auf Millionenhöhe:

- Bergkamen -1,8 Mio DM

- Bünde -0,150 Mio DM

- Detmold -1,653 Mio DM

- Dinslaken -0,084 Mio DM

- Dormagen -1,554 Mio DM

- Dorsten -0,763 Mio DM

- Eschweiler -0,698 Mio DM

- Euskirchen -2,772 Mio DM

- Gummersbach -0,706 Mio DM

- Gütersloh -0,845 Mio DM

- Hattingen -0,465 Mio DM

- Hemer -1,0 Mio DM

- Hennef -0,750 Mio DM

- Hürth -0,897 Mio DM

- Issum -0,456 Mio DM

- Kerpen -0,796 Mio DM

- Kleve -2 Mio DM

- Lippstadt -1,356 Mio DM

- Meerbusch -0,254 Mio DM

- Menden -1,175 Mio DM

- Paderborn -1,771 Mio DM

- Ratingen -2,323 Mio DM

- Rheine -1,144 Mio DM

- Salzkotten -3,547 Mio DM

- Stemwede -0,347 Mio DM

- Stolberg -1,1 Mio DM

- Troisdorf -0,245 Mio DM

- Wipperfürth -0,163 Mio DM.

Mit Blick auf das weitere Verfahren dürfen wir darauf hinweisen, daß der Vermittlungsausschuß im Rahmen seiner Sitzung am 14.05.1997 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Gewerbesteuer eingesetzt hat. Die Arbeitsgruppe hat das Mandat zur Klärung aller offenen Fragen. Die erste Sitzung wird voraussichtlich Mitte Juni stattfinden.

Az.: V/1-930-01

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