Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 426/2008 vom 18.06.2008

Reform der Bauordnung NRW

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung in den Landtag eingebracht. Danach soll die Liste der Bauvorhaben, deren Pläne auch von Handwerkern oder staatlich geprüften Technikern bei den Bauaufsichtsbehörden eingereicht werden können, erweitert werden. Die Regierung will damit die Möglichkeit schaffen, dass kleinere Bauvorhaben auch von Handwerkern geplant werden können. Bei einer ganzen Reihe von Bauvorhaben soll daher darauf verzichtet werden, dass die Pläne nur von Architekten oder Bauingenieuren bei den Bauaufsichtsbehörden eingereicht werden dürfen. Zu diesen Vorhaben zählen kleinere Terrassenüberdachungen, Wintergärten, Dachgauben und Balkone.

Im Übrigen sieht der Gesetzentwurf vor, dass das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB in den Fällen, in denen ein Genehmigungsverfahren eine Baugenehmigung einschließt, die dafür zuständige Behörde die Befugnis zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens besitzt. Dies wäre insbesondere bei Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz von Bedeutung. Der Gesetzentwurf kann als Landtagsdrucksache unter www.landtag.nrw.de als Drucksache Nr. 14/6887 abgerufen werden.

Az.: II/1 660-00

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