Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 316/1996 vom 05.07.1996

Reform der Arbeitsförderung

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz-AFRG) vorgelegt. Die Reform des Arbeitsförderungsrechts soll nach Auffassung des BMA vor allem die Erwerbschancen von Arbeitslosen verbessern und Arbeitslosigkeit vermeiden helfen, das Arbeitsförderungsrecht weiterentwickeln und in der Anwendbarkeit verbessern, die Effektivität und Effizienz der Bundesanstalt für Arbeit erhöhen, den Leistungmißbrauch besser feststellbar machen und einschließlich der illegalen Beschäftigung wirksamer bekämpfen und schließlich die Beitragszahler entlasten.

Zur Lösung sollen die Einsatzmöglichkeiten des vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums verbessert und neue Instrumente z.B. Trainingsmaßnahmen, Einstellungszuschuß bei Neugründungen, Eingliederungsvertrag für Langzeitarbeitslose, freie Förderung über Innovationstopf, Unterstützung von beschäftigungswirksamen Sozialplanmaßnahmen entwickelt werden. Gleichzeitig soll das Arbeitsförderungsrecht in das Sozialgesetzbuch als drittes Buch eingeordnet und dabei rechtssystematisch und sprachlich vollkommen überarbeitet und weiterentwickelt werden. Die Verantwortung zur Durchführung soll stärker auf die Ebene der Arbeitsämter delegiert werden und deren Handlungsmöglichkeiten erweitern: Vorrangige Zuständigkeit der Arbeitsämter; Zusammenfassung der Ermessensleistungen in einem Eingliederungshaushalt; Übertragbarkeit von Ausgaberesten; Eingliederungsbilanzen der Arbeitsämter. Insgesamt besteht das "Reformgesetz" aus 442 Paragraphen und 89 Änderungsartikeln.

Nach Auffassung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände wird nach erster Bewertung des Referentenentwurfes durch den Gesetzgeber die Tendenz verstärkt, die Sozialhilfe durch Leistungskürzungen und die Verschärfung von Zugangsvoraussetzungen zum Arbeitsförderungsrecht weiter zu belasten.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat eine Arbeitsgruppe "Arbeitsförderungs-Reformgesetz/Drittes Buch Sozialgesetzbuch" eingerichtet, in der auch die Geschäftsstelle vertreten ist. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, insbesondere die Auswirkungen des Referentenentwurfs im Hinblick auf die Sozialhilfe zu ermitteln und eine dementsprechende Stellungnahme zu dem Gesetzespaket vorzubereiten. Über die Ergebnisse werden wir Sie unterrichten.

Az.: II 840

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