Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 340/2000 vom 20.06.2000

Reduzierung von Telekommunikationskosten

Die Geschäftsstelle des NW Städte- und Gemeindebundes hat mit der TelDaFax Aktiengesellschaft eine Rahmenvereinbarung zur Reduzierung von Telekommunikationskosten abgeschlossen. Danach erklärt sich die TelDaFax AG grundsätzlich bereit, für die Mitgliedskommunen des NWStGB Zugänge zum TDS-Telekommunikationsnetz in geeigneter Weise bereitzustellen.

Die Kommunen, die durch eine Einzelvereinbarung der Rahmenvereinbarung beitreten, erhalten auf den TelDaFax-Gesamtumsatz einen Nachlaß in Höhe von 10 %. Weitere Detailinformationen für interessierte Städte und Gemeinden können bei der Geschäftsstelle angefordert werden. Selbstverständlich erhalten die Kommunen, die bereits TelDaFax-Kunden sind, gleichfalls die Möglichkeit, der Rahmenvereinbarung beizutreten. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Mitteilung. Die Konditionen dieser Rahmenvereinbarung gelten dann ab dem nächsten, auf die Mitteilung nachfolgenden Abrechnungszeitraum.

Die Geschäftsstelle empfiehlt den Mitgliedern, anhand des jeweiligen TK-Umsatzes und der vorhandenen TK-Infrastruktur, zu prüfen, inwieweit mit dem Angebot der TelDaFax AG Kostenreduzierungen realisiert werden können. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die Geschäftsstelle zur Zeit mit weiteren TK-Unternehmen Gespräche über mögliche Preisrabattierungen führt.

Az.: III/2 460-61

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